Es ist scheinbar vollbracht. Die Große Koalition hat sich zu einem Kompromiss bei der Erbschaftsteuer durchgerungen. Handwerksbetriebe, die in der Familie vererbt werden, bleiben größtenteils steuerfrei. Doch noch ist das Reformpaket nicht durch den Bundesrat. In Bayern ist der Kompromiss weiter heftig umstritten. Auch die FDP in NRW protestiert. Speziell Handwerkern bietet der ZDH schon einen Erbschaftsteuer-Rechner an.
Es schien als hätte sich der gordische Knoten endlich gelöst, als SPD-Fraktionschef Peter Struck in den Tagesthemen vor die Kameras trat und als erster den Kompromiss bei der Reform der Erbschaftsteuer verkündete. „Es ist geschafft“, sagte er sichtlich erleichtert. Immerhin hatte Union und SPD zwei Jahre um die Reform gestritten. Im Sommer schien eine Lösung zum Greifen nahe, doch dann zog sich die Debatte immer weiter in den Herbst. Die betroffenen Betriebe haben diese Zeit als ewig lange Hängepartie empfunden. Es gab keinerlei Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebsübergabe. Die Uhr tickt
Doch auch für die Politik drängt die Zeit jetzt gewaltig. Vor dem 1. Januar 2009 muss die Reform im Bundesrat verabschiedet sein, sonst gibt es ab dem nächsten Jahr gar keine Erbschaftsteuer mehr. So will es das Bundesverfassungsgericht, weil das aktuelle Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, indem es Immobilien gegenüber anderen Vermögensarten bevorzugt. Widerstand in der FDP gegen ein Bürokratiemonster
Verschiedene Medien berichten dieser Tage, dass die bayerische Landesregierung – insbesondere die FDP als Koalitionspartner der CSU – bei dem Koalitions-Kompromiss immer noch Magengrummeln hat und dass man möglicherweise im Bundesrat (als Termin angepeilt ist der 19. Dezember) dagegen stimmen könnte. Zum 11. November 2008 war die Haltung der CSU noch offen. Auch im ebenfalls CDU/FDP regierten Nordrhein-Westfalen regt sich Widerstand. Der stellvertretende Ministerpräsident Andreas Pinkwart (FDP) hat laut Handelsblatt den Kompromiss als Bürokratiemonster bezeichnet. Die meisten Handwerksbetriebe würden von der Reform profitieren
Sollte das Reformpaket aber doch durch den Bundestag und Bundesrat gehen, dann sieht die Sache für Handwerksbetriebe, die in der Familie bleiben, gar nicht schlecht aus. Die meisten werden keine Erbschaftsteuer zahlen müssen - oder deutlich weniger als nach aktuellem Recht, meint ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer. Viele Firmen im Handwerk stünden künftig sogar besser da als nach aktuellem Recht. Der ZDH in Berlin begrüßt deshalb die aktuelle Lösung und bietet auf seinen Internetseiten schon einen Erbschaftsteuerrechner an (siehe unten).
Mit einer Kombination aus 85 prozentigem Bewertungsabschlag vom Betriebsvermögen, neuem betrieblichem Abzugsbetrag (150.000 Euro) und deutlich erhöhten persönlichen Freibeträgen trage die Bundesregierung dem politischen Ziel der Reform Rechnung, Betriebsübergaben mittelständischer Betriebe von Erbschaftsteuern zu verschonen, so ZDH-Präsident Otto Kentzler. Lohnsummen-Klausel gilt erst ab elf Beschäftigten
Bei dem nun vorgesehenen Bewertungsverfahren könnten Betriebe weitgehend ohne Erbschaftsteuer übergeben werden – an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Millionen Euro und an Kinder bis zu einem Betriebsvermögens 2,8 Millionen Euro. Und weil die betriebliche Haltefrist nochmal verkürzt und die Lohnsummenklausel auf sieben Jahre begrenzt wurde, sei die Flexibilität der Betriebe weniger eingeschränkt als befürchtet. Außerdem gelte das Verfahren mit der Lohnsummen-klausel ohnehin nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Der Firmenerbe hat zwei Varianten zur Wahl:
1. Variante: Der Nachfolger wird den Betrieb sieben Jahre fortführen. Dann muss er 15 Prozent Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen zahlen (85-prozentiger Bewertungsabschlag). Vorausgesetzt wird, dass die Lohnsumme nach den sieben Jahren nicht unter 650 Prozent der Summe zum Erbzeitpunkt liegt (das bedeutet knapp 93 Prozent pro Jahr). Diese Messgröße gilt aber nur für Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Bei Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern bleibt die Lohnsumme außen vor. Der Anteil des Verwaltungsvermögens am Betriebsvermögen darf in dieser Variante höchsten 50 Prozent betragen. Für die 15 Prozent, für die der Erbe sofort Steuern zahlen muss, kann er seinen persönlichen Freibetrag einbringen. Der liegt deutlich höher als heute: Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Von Vorteil ist auch ein neuer betrieblicher Abzugsbetrag von 150.000 Euro. 2. Variante: Auf Antrag kann der Firmenerbe den Betrieb auch zehn Jahre fortführen und wird komplett von der Erbschaftsteuer verschont. In diesem Fall darf sich aber die Lohnsumme in den gesamten zehn Jahren nicht verändern. Nach zehn Jahren muss sie also bei 1.000 Prozent liegen. Wählt der Erbe diese Variante, dann darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am Betriebsvermögen nur bis zu zehn Prozent betragen.
Bei Verkauf oder Aufgabe des Betriebes innerhalb der jeweiligen Frist fallen nur anteilig Steuern an. Es gibt also nicht den befürchteten Fallbeileffekt.
Bei der Bewertung kann der Erbe wählen zwischen branchenüblichen Verfahren mit den jeweils üblichen Zinssätzen oder einem „vereinfachten Ertragswertverfahren“ mit fixen Sätzen. testlink Kirsten Flatt
Erbschaftsteuer-Rechner:
Einen Erbschaftsteuerrechner speziell für Handwerksbetriebe gibt es jetzt neu beim ZDH. Die im Berliner Haus des Handwerks wollen Handwerkern einen ersten Überblick über die voraussichtliche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer geben, die bei einer Unternehmensübergabe anfallen wird. Betriebe können außerdem feststellen, ob das neue Erbschaftsteuerrecht für den aktuellen Inhaber und den Nachfolger günstiger ist und wie viel Steuern man sparen kann. Für individuelle Fragen hilft aber nur das Gespräch mit dem Steuerberater!