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Direktversicherungen waren einmal nicht nur steuerlich ein attraktives Instrument, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Viele Betriebsrentner fallen deshalb aus allen Wolken, wenn sie erfahren, dass neuerdings auf ihr angespartes Kapital bei der Auszahlung noch einmal Krankenkassenbeiträge fällig werden.
Eine Direktversicherung zur Altersvorsorge war (und ist) beliebt – vor allem bei
GmbH-Geschäftsführern. Früher war das auch ein besonders günstiges Vorsorgemodell, da die Beiträge zu der Direktversicherung lediglich mit einem Pauschalsatz für Kranken- und Rentenversicherung sowie für Lohnsteuer zusätzlich belastet wurden, der insgesamt niedriger war als die Regelsätze. Für diesen Teil des Einkommensentgeltes mussten also weniger Lohnzusatzkosten bezahlt werden, ein

Vorteil sowohl für den Angestellten als auch für den Handwerksbetrieb.
Erst mahnt der Staat die private Vorsorge an, dann kassiert er „Fast alle GmbH-Geschäftsführer haben eine Direktversicherung, also eine zusätzliche private Altersversorgung, die der Betrieb für den Angestellten abschließt. Auch steuerlich gab es dafür gute Argumente“, berichtet Albert Eberhardt, Bereichsleiter der Unternehmensberatung der Handwerkskammer des Saarlandes. Die Direktversicherung gibt es in drei Varianten: die Lebensversicherung, die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und die Fondsgebundene Lebensversicherung.
Erhebliche Versorgungslücken
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Nun steht bei vielen Direktversicherten die Betriebsübergabe und damit auch die Kapitalauszahlung der Direktversicherung an, und Eberhardt muss den Betroffenen erhebliche Versorgungslücken vorrechnen. Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen zum 1.1. 2004 ist die Krankenkassenpflicht aus einer betrieblichen Altersvorsorge neu geregelt worden.
Seitdem sind Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Lebensversicherung als Versorgungsbezug voll beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Kapitalabfindung von 60.000 Euro fallen jetzt je nach Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung über 9.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge an (siehe Beispielrechnung unten).
Fast unbemerkt kam der Zusatz im Sozialgesetzbuch vor vier Jahren „Vielen Unternehmern ist das bis heute nicht bewusst“, berichtet Albert Eberhardt. Kein Wunder: Diese Krankenkassenpflicht kam fast unbemerkt von der Öffentlichkeit vor vier Jahren mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen“. Eberhardt: „Durch einen Zusatz im Sozialgesetzbuch ist die Krankenkassenpflicht von laufenden Renten auch auf Einmalzahlungen erweitert worden.“
Mit der Folge, dass auch hier Beiträge fällig werden, obwohl schon während der Einzahlung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden müssen (der Versicherte bzw. der Betrieb also doppelt zahlt). Ausnahme von dieser Regelung: privat krankenversicherte Unternehmer und Mitarbeiter. Mehrere Betriebsrentner haben Klage eingereicht, aber die Prozesse können sich noch Jahre hinziehen.
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Eine Beispielrechnung: Bei einer Kapitalabfindung von 60.000 Euro wird für zehn Jahre ein fiktives monatliches Einkommen von 500 Euro der Beitragsbemessung zugrunde gelegt (1/120 der Auszahlung). Bei einem Beitragssatz von 12,3 Prozent (IKK) sind dann zehn Jahre lang monatlich 61,50 Euro für die Krankenversicherung fällig, sofern die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten ist.
Dazu kommen noch 9,75 Euro Pflegeversicherungsbeitrag (1,95 Prozent Beitragssatz von monatlich 500 Euro) und 4,50 Euro Zusatzbeitrag (0,9 Prozent zusätzlicher Beitrag für Zahnersatz und Krankengeld); macht also insgesamt 75,75 Euro pro Monat. Bei zehn Jahren Laufzeit sind das 9.090 Euro an Beitragszahlungen. Keine Beiträge fallen an, wenn der umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht übersteigt.
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Kommentare
Unsere obersten Richter sntscheiden schon seit Jahren zunehmend nach politischen Bedürfnissen. Eine schauerliche Entwicklung.
Danke
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