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August, 2008
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Direktversicherung: Jetzt kassiert die Krankenkasse doppelt

Handwerk
Foto: Bilderbox
Direktversicherungen waren einmal nicht nur steuerlich ein attraktives Instrument, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Viele Betriebsrentner fallen deshalb aus allen Wolken, wenn sie erfahren, dass neuerdings auf ihr angespartes Kapital bei der Auszahlung noch einmal Krankenkassenbeiträge fällig werden.


Eine Direktversicherung zur Altersvorsorge war (und ist) beliebt – vor allem bei GmbH-Geschäftsführern. Früher war das auch ein besonders günstiges Vorsorgemodell, da die Beiträge zu der Direktversicherung lediglich mit einem Pauschalsatz für Kranken- und Rentenversicherung sowie für Lohnsteuer zusätzlich belastet wurden, der insgesamt niedriger war als die Regelsätze. Für diesen Teil des Einkommensentgeltes mussten also weniger Lohnzusatzkosten bezahlt werden, ein HandwerkVorteil sowohl für den Angestellten als auch für den Handwerksbetrieb.

Erst mahnt der Staat die private Vorsorge an, dann kassiert er


„Fast alle GmbH-Geschäftsführer haben eine Direktversicherung, also eine zusätzliche private Altersversorgung, die der Betrieb für den Angestellten abschließt. Auch steuerlich gab es dafür gute Argumente“, berichtet Albert Eberhardt, Bereichsleiter der Unternehmensberatung der Handwerkskammer des Saarlandes. Die Direktversicherung gibt es in drei Varianten: die Lebensversicherung, die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und die Fondsgebundene Lebensversicherung.

Erhebliche Versorgungslücken


Handwerk
Foto: bilderbox
Nun steht bei vielen Direktversicherten die Betriebsübergabe und damit auch die Kapitalauszahlung  der Direktversicherung an, und Eberhardt muss den Betroffenen erhebliche Versorgungslücken vorrechnen. Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen zum 1.1. 2004 ist die Krankenkassenpflicht aus einer betrieblichen Altersvorsorge neu geregelt worden.

Seitdem sind Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Lebensversicherung als Versorgungsbezug voll beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Kapitalabfindung von 60.000 Euro fallen jetzt je nach Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung über 9.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge an (siehe Beispielrechnung unten).

Fast unbemerkt kam der Zusatz im Sozialgesetzbuch vor vier Jahren


„Vielen Unternehmern ist das bis heute nicht bewusst“, berichtet Albert Eberhardt. Kein Wunder: Diese Krankenkassenpflicht kam fast unbemerkt von der Öffentlichkeit vor vier Jahren mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen“. Eberhardt: „Durch einen Zusatz im Sozialgesetzbuch ist die Krankenkassenpflicht von laufenden Renten auch auf Einmalzahlungen erweitert worden.“

Mit der Folge, dass auch hier Beiträge fällig werden, obwohl schon während der Einzahlung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden müssen (der Versicherte bzw. der Betrieb also doppelt zahlt). Ausnahme von dieser Regelung: privat krankenversicherte Unternehmer und Mitarbeiter. Mehrere Betriebsrentner haben Klage eingereicht, aber die Prozesse können sich noch Jahre hinziehen.

Handwerk
Foto: Archiv
Eine Beispielrechnung:


Bei einer Kapitalabfindung von 60.000 Euro wird für zehn Jahre ein fiktives monatliches Einkommen von 500 Euro der Beitragsbemessung zugrunde gelegt (1/120 der Auszahlung). Bei einem Beitragssatz von 12,3 Prozent (IKK) sind dann zehn Jahre lang monatlich 61,50 Euro für die Krankenversicherung fällig, sofern die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten ist.

Dazu kommen noch 9,75 Euro Pflegeversicherungsbeitrag (1,95 Prozent Beitragssatz von monatlich 500 Euro) und 4,50 Euro Zusatzbeitrag (0,9 Prozent zusätzlicher Beitrag für Zahnersatz und Krankengeld); macht also insgesamt 75,75 Euro pro Monat. Bei zehn Jahren Laufzeit sind das 9.090 Euro an Beitragszahlungen. Keine Beiträge fallen an, wenn der umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht übersteigt.

Kirsten Flatt
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Kommentare  

 
# MNT PKV Vergleich 2010-11-18 12:39
Ich finde das Artikel sehr hilfreich. Ihre Webseite habe ich zu meinen Favoriten hinzugefügt, werde hier öfters reinschauen und dieses Artikel auch weiterempfehlen .
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# Klaus Reinhardt 2011-06-10 08:52
Wie ist das mit der Beitragspflicht , wenn die Direktversicher ung von einer "normalen", selbst bezahlten Lebensversicher ung zu einem späteren Zeitpunkt (hier die letzten 10 Jahre der 30jährigen Beitragszahlung sdauer) vom Arbeitgeber übernommen wurde?
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# Klaus Reinhardt 2011-06-15 11:34
Habe mich heute per Formular - siehe hierzu: http://www.adg-ev.de/ an den Ausschuss im Bundestag gewandt. Sollten alle betroffenen tun. Oder sind Sie damit einverstanden, dass die Politik zuerst aufruft "tut was für Eure Altersvorsorge" um danach still und leise, rückwirkend von dem Ersparten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicher ung abzukassieren. Und das segnen dann die Bundesrichter auch noch als rechtens ab.
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# Robert Scheibe 2011-11-21 00:15
Der staatliche sanktionierte Altersversorgun gsklau ist von SPD-Ministerin Ulla Schmidt initiiert und durchgestezt worden. Mit normalem Menschenverstan d ist diese Ungeheuerlichke it nicht fassbar. Eine sehr schwache Rolle in dem Gechäft spielen auch die Privaten Versicherungsko nzerne, die nur schlecht ihre Beitragszahler über die erhebliche Benachteiligung informieren. Die ansonsten für ihre Lobbyarbeit bekannten Konzerne haben auch in Berlin die Füße sehr still gehalten. Sie verkaufen immer noch Direktversicher ungen - obwohl das Produkt tot ist. Vermutlich wurde ihnen mit dem Milliarden-Riestergeschäft im Gegenzug das "Maul" gestopft. Unglaublich auch der staatliche Eingriff in seit Jahrzehnten laufende Verträge. In Deutschland gibt es spätestens seit ROT-Grün keinen Bestandsschutz mehr.
Unsere obersten Richter sntscheiden schon seit Jahren zunehmend nach politischen Bedürfnissen. Eine schauerliche Entwicklung.
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# Berger 2012-02-02 11:39
wie werden die GKV und Pflegesätze bei vorzeitigem Rückkauf (Wert) berechnet?
Danke
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