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Kunden können Handwerker-Rechnungen steuerlich absetzen – wenn sie denn einige Regeln beachten. Doch das sind nicht die einzigen Formalien, die das Finanzamt fordert. Denn wenn der Handwerksunternehmer alles richtig gemacht hat, muss er auch noch sehen, wie er an sein Geld kommt. Unsere Tipps rund um Handwerker-Rechnungen und das Rechnungswesen:
Handwerker-Rechnungen steuerlich absetzen
Steuerbonus für Handwerker-Rechnungen wird verdoppeltDas Bundeskabinett hat am 5. November ein dickes Maßnahmenpaket beschlossen, um die Konjunktur zu stützen. Zum 1. Januar 2009 wird der Steuerbonus für Handwerker-Rechnungen verdoppelt, das Kurzarbeitergeld wird verlängert und Betriebe können Investitionen wieder besser abschreiben.
Was sich noch ändert: Handwerker-Rechnung gehört in die SteuererklärungDie Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können sie bis zu 600 Euro (ab 2009 1.200 Euro) im Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material.
Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden: So sparen Sie Steuern mit der Handwerker-Rechnung!
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Wer in diesen Tagen seine Einkommensteuererklärung vorbereitet, der sollte die Handwerker-Rechnungen nicht vergessen. Insgesamt 20 Prozent der Lohnkosten – maximal 3.000 Euro – können pro Jahr so steuerlich geltend gemacht werden. Damit beträgt die Steuerersparnis bis zu 600 Euro im Jahr, ab 2009 sind es sogar maximal 6.000 Euro, also eine Steuersparnis von 1.200 Euro jährlich.
Was Sie als Handwerker und Kunde dabei beachten müssen: Handwerker-Rechnung: Steuervorteil wird verschenktNur die Hälfte aller Kunden die im letzten Jahr einen Handwerker beschäftigt haben, haben den Arbeitslohn bei der Steuererklärung angegeben. Und 44 Prozent der Bundesbürger hat noch nicht einmal von dieser Steuerspar-Möglichkeit gehört. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen.
Die Kunden verschenken dadurch ihren Steuervorteil von bis zu 600 Euro. Steuerbonus: Liste mit allen begünstigten HandwerksleistungenWussten Sie es? Die Kosten für Leibwächter sind nicht steuerbegünstigt, die Kosten für Klavierstimmer schon. Kunden können mit ihren Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 1.200 Euro Steuern sparen. Daher sollten Handwerksbetriebe die neue Liste des Bundesfinanzministeriums (BMF) immer griffbereit haben:
In der Liste sind alle steuerbegünstigten Handwerksleistungen alphabetisch aufgeführt. Handwerker-Rechnung: Kunden könnten richtig Steuern sparenNur jeder zehnte Privathaushalt weiß davon und fragt danach: Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen. „Schade eigentlich, denn für den Privathaushalt ist es eine tolle Möglichkeit Steuern zu sparen", sagt Lübecks Kammerpräsident Horst Kruse.
Wie es geht und worauf Kunden und Handwerker achten müssen.Handwerker-Rechnung bloß nicht schönschreibenDie Arbeitskosten für den Anstrich können Kunden mit der Steuererklärung absetzen, die Farbe aber nicht. Trotzdem gehört das Material unbedingt in die Rechnung. Den Kunden würde es zwar freuen, wenn der Arbeitslohn höher wäre und er den Steuerbonus für Handwerkerrechnungen voll ausschöpfen könnte, der Auftragnehmer würde sich mit dieser „Gefälligkeit“ aber strafbar machen.
Worauf Sie achten sollten: Handwerker-Steuerbonus fürs FerienhäuschenDie Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt sind das seit Anfang 2009 immerhin bis zu 1.200 Euro. Was viele nicht wissen: Das gilt auch für Handwerkerarbeiten am eigenen Ferienhäuschen im Ausland.
Welche Vorraussetzung dafür gelten:Höhere Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erst ab 2009Der Höchstbetrag von 1.200 Euro für die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gilt erst ab dem Jahr 2009. So sieht es das
Finanzgericht Münster in einem neuen Urteil. Handwerker-Rechnung: Wichtige Tipps und Formalien
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Mit digitalen Rechnungen 25 Milliarden Euro sparenVon den Kosten, die Erstellung und Versand einer Rechnung verursachen, ließen sich im Durchschnitt etwa 4,20 Euro einsparen, wenn die Rechnungen digital statt auf Papier angelegt würden. Diese Summe hat jetzt das Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität Hannover ermittelt. Bei etwa sechs Milliarden verschickten Rechnungen pro Jahr ergibt das für Deutschland ein
Einsparpotenzial von rund 25 Milliarden Euro. Persönliche Steuernummer nie auf Rechnungen!Seit Anfang August verteilt das Bundesamt für Finanzen an alle Steuerpflichtigen die neue sogenannte Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Diese darf der Unternehmer nicht mit seiner
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwechseln.
Doppelte Umsatzsteuer für falsches Objekt in der RechnungKunden bitten Sie als Handwerker mitunter darum, in der Rechnung einen anderen Ort (B statt A) für die Leistung auszustellen. Oder private Räume sollen als Betriebsräume aufgeführt werden. Für den Kunden können sich daraus möglicherweise Vorteile ergeben. Aber Vorsicht: Der Handwerker, der diesen Bitten nachkommt,
geht ein erhebliches Steuer-Risiko ein! Rechnungen: Knackpunkt LeistungszeitpunktBereits seit einigen Jahren gehören auf eine Rechnung eine ganze Reihe von Pflichtangaben. Fehlt auch nur eine Kleinigkeit, kann es Probleme mit dem Vorsteuerabzug geben. Die Betriebsprüfer des Finanzamts schauen hier ganz penibel hin. Ein Knackpunkt dabei ist immer wieder die
korrekte Angabe des Leistungszeitpunkts.
PDF-Rechnungen: Vorsteuerabzug wird nicht anerkanntUnternehmen, die eingehende PDF-Rechnungen ausdrucken und dann in Papierform weiter bearbeiten, riskieren ihren Vorsteueranspruch. Für elektronische Rechnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften, die viele Unternehmen aber nicht kennen. So tickt in vielen Buchhaltungen eine Zeitbombe, die bei der nächsten Steuerprüfung
ein empfindliches Loch in die Bilanz reißen kann. Vorsteuerabzug: Prüfen Sie die AdresseAuf Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sollte natürlich der richtige Namen und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers stehen. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen will, muss aber selbst prüfen, ob die
Angaben seines Geschäftspartners wirklich korrekt sind.
Bewirtung: Anlass konkret bezeichnenHier eine Restaurant-Quittung, dort ein Café-Besuch: Wenn es um Ausgaben geht, die auch privat veranlasst sein könnten, prüft das Finanzamt ganz genau, ob ein Betriebsausgabenabzug gerechtfertigt ist. Auf der sicheren Seite ist der Handwerker dann,
wenn er den Anlass so konkret wie möglich benennt. Vorsicht: E-Mail-RechnungenWer heute im Internet einkauft oder Flüge bucht, bekommt immer öfter eine Rechnung per E-Mail und hat dann, wenn er Unternehmer ist, ein umsatzsteuerliches Problem: Auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen sind zum Vorsteuerabzug nur dann zugelassen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehnen sind.
Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Die korrekte StundenabrechnungJeder Handwerker kennt das: Beim Thema Stundenlohn kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Auftraggeber, etwa weil die Anzahl der abgerechneten Stunden vom Kunden angezweifelt wird. Wir stellen Ihnen
einige einschlägige Gerichtsurteile vor: Online-Rechnungen lohnen sich für kleine BetriebeWeniger als fünf Prozent der deutschen Unternehmen setzen elektronische Rechnungen ein. Dabei spart das elektronische Verfahren Kosten und Aufwand - und kann sogar mit dem Online-Banking des Betriebs verknüpft werden.
Wie das so genannte E-Invoicing funktioniert ...
So bekommen Sie in der EU gezahlte Mehrwertsteuer zurückDie Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) unterstützen deutsche Unternehmen bei der Rückerstattung der innerhalb der Europäischen Union (EU) gezahlten Mehrwertsteuer.
Dafür wurde jetzt ein "Koordinationsbüro Umsatzsteuer International" (KUI) eingerichtet. Handwerker-Rechnung: Ausnahme bei der UmsatzsteuerAuf Handwerker-Rechnungen entfallen bekanntlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Allerdings gilt dies nicht für jeden Posten der Rechnung. Eine wichtige Ausnahme: Auf Rechnungspositionen, die für so genannte verlängerte Bauzeiten anfallen,
dürfen Handwerker keine Umsatzsteuer erheben. Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS)Bei den Rechnungslegungsstandards handelt es sich um Vorschriften zur Rechnungslegung.
Die bekanntesten Standards:
Handwerker-Rechnung: Wie Sie an Ihr Geld kommen
Krise macht Forderungsverkauf attraktivDie Krise ist gut für die Factoring-Branche: Im vergangenen Jahr stieg die Nachfrage nach dem Forderungsverkauf mit 24,35 Prozent auf einen Umsatzhöchststand von gleich 103,84 Milliarden Euro. Wie sehr Factoring in Mode gekommen ist, belegt allein schon die Tatsache, dass sich innerhalb der letzten fünf Jahre der Umsatz der im
Deutschen Factoring-Verband versammelten Unternehmen mehr als verdoppelt hat.
Handwerker sollen leichter an ihr Geld kommenSeit sechs Jahren hat das Handwerk auf ein politisches Signal gegen schlechte Zahlungsmoral gewartet. Und hatte die Hoffnung fast aufgegeben. Doch im Juni stimmte der Bundestag mit einigen Änderungen dem Entwurf zu, am 19. September 2008 hat auch der
Bundesrat das Forderungssicherungsgesetz gebilligt .
Wie Sie offene Rechnungen sofort zu Geld machenOffene Rechnungen sind bares Geld. Vorausgesetzt, der Kunde zahlt. Doch weil das häufig unsicher ist, steigt die Zahl der Betriebsinhaber, die ihre Rechnungen verkaufen, kontinuierlich. Die Factoring-Branche boomt daher. Doch noch immer leiden die Anbieter unter einem schlechten Image.
Dabei hat sich das Factoring vor allem im Ausland als Finanzierungsinstrument etabliert.
Handwerker: Checken Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden!Bei neuen Kunden ist es eine Pflichtübung, bei Altklienten zumindest einmal im Jahr eine Kür: Der Check, ob der Auftraggeber auch später einmal seine Rechnung bezahlen kann. Das vermeidet teure Verdienstausfälle, die im schlimmsten Fall sogar das Aus des Betriebes bedeuten können.
Worauf Sie achten sollten: Controlling und BWA: Worauf Sie achten solltenZwei Spalten reichen zur Unternehmenssteuerung aus: Sie stellen Monat für Monat die tatsächlichen den geplanten Zahlen gegenüber. Dafür brauchen Sie eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) – und die richtig angepassten Daten.
Fallen, Tipps und Tricks:
Handwerker-Rechnung: Hintergrund-InfosHandwerkslexikon: Gewinn- und Verlustrechnung Handwerkslexikon: Handelsrechnung Handwerkslexikon: Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) Handwerkslexikon: Controlling Steuerbescheid: Wer Fehler macht, ist selber schuld
Neue Broschüre erschienen: Steuertipps für Existenzgründer
Besteuerung der Altersrenten ist verfassungsmäßig
Abzocke: Handwerkskammern unterstützen geleimte Betriebe
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