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Juli, 2009
Häuslebauer nach Unfall überfordert

Private Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft melden

HandwerkUm den Traum vom Eigenheim wahr werden zu lassen, nutzt so mancher Bauherr die tatkräftige Hilfe von Freunden und Verwandten. Wände werden verputzt, Fliesen verlegt oder Dächer in Eigenleistung ausgebaut. Doch laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) lauern gerade beim Eigenbau unvorhergesehene Gefahren. Bei einem Unfall trägt der Bauherr die Verantwortung.


Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig: Sobald Freunde, Kollegen, Verwandte und Nachbarn auf der Baustelle mitwerkeln, muss sie der private Bauherr innerhalb einer Woche bei der BG BAU melden. Knapp 120.000 laufende Eigenbauprojekte privater Bauherren wurden 2008 von der BG BAU betreut. Allerdings vermutet die Berufsgenossenschaft zahlreiche weitere Bauvorhaben, die nicht bei ihr erfasst sind, weil viele Bauherren ihre Maßnahme nicht anmelden. Damit gehen sie erhebliche Risiken ein: Jedes Jahr geschehen auf privaten Baustellen mehrere hundert Unfälle – manche enden tödlich.

Umfassende Beratung zum Unfallschutz erhalten die Bauherren durch Fachleute der BG BAU. Sie unterstützen die Bauherren beim Einhalten ihrer Pflichten. Diese reichen von der Ausstattung der Helfer mit Persönlicher Schutzausrüstung, wie Helm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe, über ausreichende Beleuchtung und Beschilderung, die Sicherung von Schächten und Gruben, bis zur Verkehrssicherheit auf dem Baugrundstück.

Gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen einhalten

Wer die Baukosten per "Muskelhypothek" senken will, sollte keine unnötigen Risiken eingehen. Die Kosten zur Helfer-Versicherung betragen 1,84 Euro pro geleistete Arbeitsstunde in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern belaufen sie sich auf 1,56 Euro pro Stunde.

Bei Umbaumaßnahmen ist darauf zu achten, ob früher Asbest im Haus verbaut worden ist. In solchen Fällen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Die BG BAU empfiehlt dringend kompetente Firmen einzuschalten, die die asbesthaltigen Materialien fachgerecht ausbauen und entsorgen. Auch dazu beraten Experten der BG BAU die privaten Bauherren.

Beratung verhindert Unfälle


Mit der Meldung an die BG BAU vermeiden private Bauherren nicht nur Bußgelder. Durch die Beratung werden Unfälle verhindert und mögliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz vermieden. Denn: Ereignet sich ein Unfall, zum Beispiel weil der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet hat, droht ein Regressverfahren wegen grober Fahrlässigkeit. Viele Unfälle hinterlassen schwerste Folgen und die Betroffenen müssen Jahre lang oder für immer versorgt werden. Das übersteigt in der Regel die Finanzkraft der Bauherren.

Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Vorsicht ist auch hier angebracht: Verunglücken unversicherte Helfer auf dem Baugrundstück, haftet der Bauherr ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen. Wenn dagegen alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Für Bauherren selbst ist es sinnvoll, eine Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten für sich und mithelfende Ehegatten abzuschließen.

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Kommentare  

 
# Ralf Stuhrmann 2011-01-02 14:01
Zu beachten ist: Die BG behält sich das Recht der späteren Prüfung vor. Bei Verwandten, Bekannten und Freunde wird sie i.d.R. einen Versicherungssc hutz im Schadenfall verweigern. Sobald mir mein Urteil vom LSG aus 2010 in schriftlicher Form Vorliegt, könnten Bauherrn mit dem Verweis auf das Urteil die Beitragszahlung en für Private Bauhelfer verweigern. Allerdings gehen die Mühlen der Justiz bekanntlich sehr langsam. Mein Schaden war 2006 und wenn mein Kalender nicht lügt haben wir 2011. In meinen Augen werden die Bauherren bewußt in die Irre geleitet und das Nachsehen haben immer die verunglückten Bauhelfer.
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# Ralf Stuhrmann 2011-01-08 00:23
Nachtrag: Wann kein Versicherungssc hutz vorliegen kann (z.B. bei Verwandschaft, Vereinsmitglied , Freunde) kann unter Az: L4 U 140/09 nachgelesen werden.
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# Baumann 2011-11-08 09:39
Hallo Herr Stuhrmann, kann es sein, dass dieses Thema neulich Bestandteil einer Fernsehreportag e war? Dort hat die BG die Schadenszahlung an den verunglückten Vater des Bauherrn verweigert, bis dieser nachgewiesen hat, dass die Hilfe des Vaters über die "normale Gefälligkeitshi lfe" beim Bau hinausging. Damit kann ich mir ja aber alle Meldungen sparen, da unsere Bauhelfer aus dem Freundeskreis ja nur aus Gefälligkeit sporadisch helfen ....
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