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September, 2009
Neue Studie:

Hälfte der Schufa-Daten falsch oder veraltet

Handwerk
Foto: bilderbox
Die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sind nach einer aktuellen Studie oft falsch oder unvollständig. Das ergab eine von Bundesverbraucherschutzministerium vorgestellte Untersuchung der GP Forschungsgruppe. Wie Sie erfahren können, was über Sie gespeichert ist:

Nicht nur die Schufa erhielt schlechte Noten. Auch andere Auskunfteien wie Creditreform, Arvato Infoscore und Bürgel arbeiteten laut Studie oft mit falschen oder unvollständigen Datensätzen. Bei keiner der in die Untersuchung einbezogenen Auskunfteien seien Verbraucherdaten in vollständiger oder befriedigender Weise abgespeichert. „Die Fehlerquote und die Quote der Unvollständigkeit der Datensammlung ist unvertretbar hoch" - so das Fazit der Studie.
Handwerk
Foto: bilderbox


Bei Arvato Infoscore lägen für Verbraucher nur Informationen zu Eidesstattlichen Versicherungen und Privatinsolvenzen vor, die auch von jeder anderen Auskunftei gespeichert würden, da sie über amtliche Daten zugänglich seien, so das Urteil der GP Forschungsgruppe. Creditreform sei bei Eigenauskünften für Verbraucher ebenfalls nicht aussagekräftig, da dort nur selektiv gespeichert werde (bestimmte Mobilfunkunternehmen und Unternehmensbeteiligungen) und das Datenmaterial veraltet sei. (Vorhandene) Scoringwerte würden Verbrauchern in der Regel nicht mitgeteilt.

Ab 1. April 2010 sollen Daten besser geschützt werden

Bürgel liefere nur sehr unvollständiges Material und zu wichtigen Kriterien wie Bankverbindungen, Kreditaufnahmen, Familienstand etc. lägen keine oder nur sehr unvollständige Informationen vor. Im Vergleich mit den vorgenannten Auskunfteien liefere die Schufa die ausführlichsten Angaben zum Finanzverhalten  von VerbrauchMehr dazu:
Die Ergebnisse der Studie zum Download
Was können Sie zum Schutz Ihrer Daten beachten? Tipps vom Verbraucherschutzministerium
Bundesdatenschutzgesetz
ern. Aber diese Informationen seien in starkem Maße fehlerhaft bzw. unvollständig.

Die Ergebnisse der Untersuchung belegen nach Auffassung des Verbraucherschutzministeriums die Notwendigkeit des neuen Bundesdatenschutzgesetz. Es soll am 1. April 2010 in Kraft treten. Damit würden nicht nur Daten besser geschützt, sondern auch die Rechte der Verbraucher gegenüber Auskunfteien, Banken und sonstigen Unternehmen „deutlich verbessert".

Wie Sie Auskunft über Ihre Daten bekommen:

Die Schufa weist darauf hin, dass jedes Unternehmen, das Daten über Verbraucher speichert, Auskunft über die gespeicherten Daten und deren Herkunft erteilen muss. Das hat der Gesetzgeber in § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes verankert. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) hat Daten zu rund 57 Millionen Menschen mit etwa 299 Millionen Informationen erfasst - also gut 90 Prozent der deutschen Erwachsenen. Für eine Gebühr von 7,60 Euro kann jeder per Internet, Fax oder Brief eine Schufa-Selbstauskunft anfordern. Seit Juli verschlechtert das Anfordern einer Eigenauskunft nicht mehr die eigene Kreditwürdigkeit.

Als registrierter Benutzer der Schufa kann man auch eine Eigenauskunft bei anderen Auskunfteien anfordern. Die SCHUFA stellt zu diesem Zweck ein Musterschreiben zur Verfügung und übernimmt den Versand an die Auskunfteien. Sie habe aber zu keinem Zeitpunkt Einblick in Ihre Daten, betont die Schufa. Die Verbraucher erhielten die Informationen darüber, was zu ihrer Person gespeichert wurde, direkt von den betreffenden Auskunfteien.








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