April, 2012
Handwerkskammer Potsdam fordert:
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Handwerkerfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen aufgrund europäischer Bestimmungen bei Transporten die Tachografenpflicht beachten. Obwohl die betroffenen Betriebe keine Transportunternehmen sind, müssen sie wie Spediteure Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das kritisiert jetzt der neue Präsident der Potsdamer Handwerkskammer.