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Sie möchten sich an öffentlichen Ausschreibungen in Berlin beteiligen? Dann sollte Ihr Betrieb soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Ein neues Vergabegesetz sichert Mindestlöhne und will Sozialdumping verhindern. Das kommt nicht nur den Arbeitnehmern zugute, sondern soll auch Wettbewerbsverzerrungen unter Unternehmen verhindern.
Berlin vergibt in Zukunft öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die eine Mindestentlohnung von 7,50 Euro an das eingesetzte Personal zahlen und darüber hinaus die tarifrechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz beachten. Dazu hat der Senat auf Vorlage von Harald Wolf, dem Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen, einen Entwurf des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zur Kenntnis genommen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes.
Lohndumping sorgt für WettbewerbsverzerrungenWolf: "Mit dem neuen Vergabegesetz übernimmt Berlin bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards und beim Kampf gegen Sozialdumping. Gerade in der Wirtschafts- und Finanzkrise muss die öffentliche Hand ihrer sozialen Verantwortung und Vorbildfunktion gerecht werden. Dieses wichtige Anliegen wurde in der Gesetzesnovelle den formalrechtlichen Anforderungen auf europäischer Ebene angepasst."
Diese Regelungen sind erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme zu erhalten und eine ungesteuerte Subventionierung von Unternehmen, die Lohndumping betreiben, zu unterbinden, so die Begründung. Durch allgemeine und transparente Mindestentgeltregelungen können die derzeit bestehenden starken Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen maßgeblich reduziert werden.
Außerdem enthält das Gesetz auch die Pflicht zur umweltfreundlichen Beschaffung und zur ausschließlichen Beschaffung von Waren, die unter Beachtung der Kernarbeitsnormen der
ILO (International Labour Organisation) hergestellt wurden. Der Gesetzentwurf wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
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