
Ist ein Fahrzeughalter von einem Bußgeldverfahren betroffen, braucht er nicht um seinen Führerschein zu fürchten. „Ein
Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf nur gegen den
Fahrer eines Kfz verhängt werden“, erläutert Rechtsanwalt Christian
Demuth aus Düsseldorf.