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„Brauchen Sie eine Rechnung?“ Es soll Handwerker geben, die ihren Kunden eine solche Frage stellen. Doch inzwischen ist Vorsicht angesagt: Die Kontrollen werden verschärft und der Handwerker ist trotzdem nicht von der gesetzlichen Gewährleistung befreit. Die wichtigsten Infos von handwerksblatt.de zum Thema Schwarzarbeit.
Schadensersatz auch bei Schwarzarbeit
Vorsicht Schwarzarbeit: Wer als Handwerker mit einem Kunden vereinbart, ohne Rechnung zu arbeiten, ist nicht von der gesetzlichen Gewährleistung befreit. Das haben die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe jetzt entschieden. "Das ist kein beileibe kein Freibrief für die Schattenwirtschaft", warnt ein Experte.
Was Sie wissen sollten:
Neue Mitarbeiter umgehend anmelden
Arbeitgeber im Baugewerbe, im Gebäudereinigungsgewerbe und in anderen von Schwarzarbeit stark betroffenen Brachen, sollten daran denken, dass sie seit dem 1. Januar 2009 neue Mitarbeiter
sofort elektronisch der Deutschen Rentenversicherung melden müssen. Schwarzarbeits-Kontrolle: Nur mit Pass auf die Baustelle
Ab dem 1. Januar soll die Luft für Schwarzarbeiter dünner werden: die Kontrollen werden verschärft. Arbeitnehmer in den gefährdeten Branchen, darunter das Baugewerbe und Gebäudereiniger, müssen bei der Arbeit immer ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.
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Verdacht auf Schwarzarbeit: So wehren Sie sich gegen eine DurchsuchungDroht eine Durchsuchung? Lassen Sie sich nicht überrumpeln! Handwerksbetriebe können sich bei Verdacht des Verstoßes gegen die Handwerksordnung oder das Schwarzarbeitsgesetz auf ihr Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung beziehen. Auch das Recht auf Berufsfreiheit ermöglicht es nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, eine Durchsuchung der Geschäftsräume abzuwenden.
So geht's: Schwarzarbeit kann teuer werdenEin angeblicher Handwerker, der seinem Auftraggeber verschwiegen hatte, dass er weder eine Gewerbeanmeldung besitzt noch in die Handwerksrolle eingetragen ist, blieb auf dem Großteil seiner Rechnung sitzen. Der Auftraggeber hatte die dreiste Lüge bemerkt und den Werkvertrag angefochten.
Vor dem Kammergericht Berlin bekam der Schwarzarbeiter dafür die dicke Quittung: Schwarzarbeit ist für viele okaySchwarze Moral ist mehr als die Beachtung bürgerlicher Gesetze und Verordnungen. Die Liste von Einstellungen und Verhaltensweisen, die die große Mehrheit der Bevölkerung rigoros ablehnt, ist lang.
Doch die Schwarzarbeit gehört nicht dazu...
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Schwarzarbeit: Schäden in Milliardenhöhe für das HandwerkAuf 15 Milliarden Euro schätzt der Westdeutsche Handwerkskammertag den Verlust, der den Betrieben im Jahr 2007 durch Schwarzarbeit entgangen ist. Das seien 15 Prozent des gesamten Umsatzes, sagt WHKT-Präsident Franz Josef Knieps.
Was das Handwerk als Gegenmaßnahmen vorschlägt: Steuerbonus für Handwerker-Rechnungen wird verdoppelt
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Steuerbonus für Handwerker-Rechnungen verdoppelt, das Kurzarbeitergeld wird verlängert und Betriebe können Investitionen wieder besser abschreiben. Außerdem sollen Verbraucher, die einen schadstoffarmen Neuwagen in den nächsten sechs Monaten erstmals zulassen, die Kfz-Steuer für zwei Jahre sparen.
Mehr zum Steuerbonus: Bezahlen Sie Handwerker auf keinen Fall bar!Wer die Kosten für einen Handwerker, also eine "haushaltsnahe Dienstleistung", von der Steuer absetzen möchte, sollte auf keinen Fall bar zahlen - sonst ist die Steuerersparnis futsch. Das bestätigte jetzt das Finanzgericht Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Urteil (1 K 791/07). Der gesetzgeberische Zweck, die Schwarzarbeit zu bekämpfen, rechtfertige die Einschränkung auf unbare Zahlung,
urteilten die Richter. Jetzt geht es der Schwarzarbeit an den Kragen
Schluss mit Schwarzarbeit, die Kontrollen werden verschärft: Arbeitnehmer in gefährdeten Branchen sollen bei der Arbeit immer ihren Personalausweis mit sich führen müssen. Und ihre Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigen sofort zur Sozialversicherung melden. Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2008 einen Aktionsplan zum Kampf gegen Schwarzarbeit beschlossen.
Was dahinter steckt:Schwarzarbeit: Ein Spiel mit dem Feuer
Ein Friseur muss 19.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen, weil er eine Mitarbeiterin zwei Jahre lang "schwarz" beschäftigt hatte. Das fiel bei einer Betriebsprüfung auf.
Wenn es keine Lohnsteuerkarte gibt, wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI berechnet. Mehr dazu:Was versteht man eigentlich unter Schwarzarbeit? Unser
Handwerks-Lexikon erklärt es – unter dem Stichwort
"Schwarzarbeit" Das Handwerk appelliert an die Politik, den erfolgreichen Steuerbonus zu erhöhen. Unterstützung erhält es dabei von Schwarzarbeits-Experte Prof. Schneider aus Linz. ZDH-Präsident Otto Kentzler fordert in
einem Beitrag „schnelle Anreize“.
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