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Foto: Bilderbox
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Wer nur einen Minijobber auf 400-Euro-Basis beschäftigt, muss ab 2009 die Lohnsteuer-Anmeldung nicht mehr vierteljährlich sondern nur noch jährlich abgeben.
Die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung ist ab 2009 nur dann erforderlich,
wenn die Lohnsteuer mehr als 4.000 Euro (bisher 3.000 Euro) beträgt.
Unter einem Lohnsteuerbetrag von 1.000 Euro (bisher 800 Euro) kommt es
zur jährlichen Abgabe, dazwischen zur vierteljährlichen.
Der Clou: Wer
nur einen Minijobber mit einem Monatslohn von regelmäßig 400 Euro
beschäftigt hat, fiel bisher automatisch in den vierteljährlichen
Abgabezwang. Aufgrund einer Gesetzesänderung kann man sich zumindest
diese Bürokratie sparen und braucht ab 2009 nur jährlich
abgeben.
Steuerberater Christoph Iser
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