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November, 2008
 
Persönliche Steuernummer nie auf Rechnungen!
Handwerk
 Foto: Bilderbox
Seit Anfang August verteilt das Bundesamt für Finanzen an alle Steuerpflichtigen die neue sogenannte Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Diese darf der Unternehmer nicht mit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwechseln.


Insbesondere hat die persönliche Steueridentifikationsnummer nichts auf  Rechnungen zu suchen. Das Umsatzsteuergesetz nennt ausdrücklich als Rechnungsbestandteil die bisherige Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eine Rechnung, die lediglich die persönliche Identifikationsnummer beinhaltet, wird daher bis auf weiteres nicht zum Vorsteuerabzug rechtfertigen.                    

Steuerberater Christoph Iser

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