Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsprechung gegenüber Steuerhinterziehern deutlich verschärft. Bereits kleine Steuervergehen werden jetzt konsequent verfolgt, warnen Experten. Unternehmen müssen bei der Umsatzsteuervoranmeldung vorsichtig sein.
Wer über Jahre immer wieder Gebrauchsgegenstände über die Internet-Plattform Ebay verkauft, muss damit rechnen, dass er umsatzsteuerpflichtig wird. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt dass dies als unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit gelten kann.
Eine hohe Inflation bringt dem Fiskus viel, aber der Normalverdiener – Gesellen wie Unternehmer im Handwerk – leidet dadurch noch mehr unter der „kalten Progression". Was das Handwerk fordert, erklärt der Steuerexperte des Handwerks, Matthias Lefarth.
Aufgeplatzte Würstchen und missglückte Frikadellen will kein Kunde. Fleischerei-Imbisse bieten ihren Mitarbeitern solche "zweiklassigen Speisen" oft als Mittagsimbiss an. Doch selbst dafür kassiert der Fiskus Lohnsteuer, wie bei jeder anderen Mahlzeit durch den Arbeitgeber auch.
Rentner und nicht berufstätige Kinder können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.004 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
Auf aktuellen Steuerbescheiden fehlt der Hinweis, dass ein Einspruch beim Finanzamt auch per E-Mail möglich ist. Möglicherweise verlängert sich durch diesen Formfehler die Einspruchsfrist auf ein Jahr.
Liegen Wohn- und Arbeitsort sehr weit auseinander, mieten viele Arbeitnehmern in der Nähe des Arbeitsorts eine zweite Wohnung an. In diesen Fällen können sie die berufsbedingte Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen. Was Sie dafür beachten müssen:
Aktuell versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)" aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten zu viel Einkommensteuer gezahlt.
Viele Ehepaare im Handwerk führen gemeinsame Konten. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können Einzahlungen des einen Partners als Zuwendungen an den anderen gewertet werden – mit dem Ergebnis, dass dann Schenkungsteuer fällig wird.
Machen Sie Ihren Geschäftsfreunden ab und zu eine Freude, mit gutem Wein oder gar Champagner? Dann sollten Sie auch die fällige Einkommenssteuer übernehmen, damit der Schampus keinen schalen Beigeschmack bekommt. Die Voraussetzungen: