Mai, 2012
Urteil hilft dem Handwerk
 |
| Foto: bilderbox |
Jeder Handwerker kennt das: Der Kunde weigert sich nach Erhalt der Rechnung, die Kosten für die An- und Abfahrt zu bezahlen. Ein aktuelles Urteil stärkt die Position der Betriebe und bestätigt die herrschende Rechtsauffassung: Bei kurzen Aufträgen kann man die Fahrtkosten extra berechnen.