Winterbaustelle

Wer im Winter auf der Baustelle arbeitet, sollte besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Die BG Bau gibt Tipps. (Foto: © ilker celik/123RF.com)

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Bau: Sicher und gesund durch den Winter

Betriebsführung

Im Winter auf Baustellen arbeiten? Das kann gefährlich werden. Die BG Bau gibt Tipps für mehr Sicherheit.


Dank neuer Baustoffe und Technologien oder aufgrund des milderen Klimas wird auf immer mehr Baustellen auch im Winter gearbeitet. Doch das ist mit Gefahren verbunden. Allein für den Winter 2015/2016 verzeichnet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) laut vorläufiger Auswertungen etwa 23.000 Arbeitsunfälle, über 5.000 davon verursacht durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen.

Gefahren gibt es viele: Eis und Schnee auf den Verkehrswegen der Baustellen, auf Gerüsten, Laufstegen und Treppen oder auf Maschinen. Darüber hinaus können auch nicht durchsturzsichere Lichtbänder auf Dächern die Beschäftigten gefährden, wenn die Bänder von einer Schneeschicht bedeckt sind und nicht gesehen werden.

Für gute Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit sorgen

Die BG Bau gibt Tipps für ein sicheres Arbeiten auf winterlichen Baustellen. Dazu gehört, Schnee auf Verkehrswegen und Arbeitsplätzen frühzeitig zu räumen und bei Vereisung zu abstumpfenden und auftauenden Mitteln zu greifen. Auch Gerüste, Laufstege und Treppen müssen geräumt werden. Zudem rät die BG Bau Verkehrswege blendfrei mit mindestens 20 Lux auszuleuchten. Für die Arbeitsplätze sind laut BG Bau bis zu 500 Lux nötig.

Wichtig ist zudem richtige Kleidung, die der Kälte und Nässe trotzt, ansonsten drohen Erkältungen sowie chronische Atemwegs- oder Gelenkerkrankungen. Die BG Bau empfiehlt, bei Kälte mehrere Lagen Kleidung zu tragen: etwa Wäsche aus Fleece-Material und darüber Jacke und Hose aus Mikrofasern. Die Schutzkleidung sollte Feuchtigkeit nach außen leiten können und einen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Umgebung ermöglichen, damit der Körper nicht auskühlt. Die BG Bau rät zudem, Wintermützen unter den Schutzhelmen zu tragen.

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Auf richtige Kleidung und beheizbare Toiletten achten

Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Beschäftigte die Möglichkeit haben, sich geschützt umkleiden, waschen und wärmen zu können. In Pausenräumen sollte zudem eine Temperatur von mindestens 21 Grad Celsius herrschen. Die BG Bau weist darauf hin, dass auf kleinen Baustellen mit bis zu zehn Beschäftigten eine mobile Toilettenkabine mit Handwaschgelegenheit ausreicht. Die sollte im Winter ebenfalls beheizbar sein sowie um einen Sanitärcontainer ergänzt werden, falls die Winterschutzkleidung für den Toilettengang abgelegt werden muss. Weitere Informationen zum Thema liefert die BG Bau auf ihrer Website.

Text: / handwerksblatt.de

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