Monokulare Datenbrille

Monokulare Datenbrillen sollen den Arbeitsalltag erleichtern. Eine Broschüre der BAuA gibt Empfehlungen für die sichere und komfortable Anwendung. (Foto: BAuA)

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Sicher arbeiten mit Datenbrille

Betriebsführung

Head Mounted Displays, auch Datenbrillen genannt, können die Arbeit erleichtern. Vorausgesetzt, sie werden richtig eingesetzt. Eine Broschüre klärt auf.

Im Baugewerbe kommen sie zum Einsatz, Gebäudereiniger nutzten sie und auch manche Maler- und Lackierer: Head Mounted Displays (HMDs), sogenannte Datenbrillen. Sie können Beschäftigte unterstützen und deren Arbeit erleichtern, zu diesem Schluss kommt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), nachdem sie den Einsatz der Datenbrillen in einem Forschungsprojekt untersucht hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die HMDs richtig verwendet werden.

In der kostenlosen Broschüre "Head-Mounted Displays - Arbeitshilfen der Zukunft" fasst die BAuA ihre Forschungsergebnisse zusammen und gibt Tipps, wann sich der Einsatz von Datenbrillen lohnt und was dabei beachtet werden sollte. Ihr Schluss: Nur wenn Arbeitsaufgabe und Technik genau aufeinander abgestimmt sind, empfinden die Beschäftigen die Datenbrille tatsächlich als Arbeitserleichterung.

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Tragekomfort muss gegeben sein

Im Vergleich zur Arbeit mit einem Tablet-PC empfanden die Versuchspersonen den Umgang mit HMDs als beanspruchender, deshalb empfiehlt die BAuA Datenbrillen nur dann einzusetzen, wenn sie dringend notwendig sind, etwa wenn ein Mitarbeiter mobil sein und gleichzeitig beidhändig arbeiten muss.

Auch der Tragekomfort der Datenbrille spielt eine wichtige Rolle dabei, ob ein Beschäftigter die neue Technik als Unterstützung beurteilt. Wird ein Gerät als unangenehm schwer empfunden oder schränkt das Sichtfeld zu sehr ein, wird es vom Träger abgelehnt. Die Brille sollte sich daher laut BAuA individuell anpassen lassen, um auch über eine längere Zeit angenehm zu tragen zu sein. Das Display sollte an den Nutzer und seine Aufgabe angepasst werden, wobei Umgebungsbedingungen wie beispielsweise Lichtverhältnisse berücksichtigt werden müssen.
Weitere Informationen bietet die Broschüre, die auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden kann.


Foto: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin/BAuA

Text: / handwerksblatt.de

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