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Das Bundesarbeitsministerium hat die vorläufigen Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge für das kommende Jahr vorgelegt. Demnach müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit hohem Gehalt mehr zahlen. (Foto: © Marc Dietrich/123RF.com)

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Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2017 erneut

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit hohem Gehalt müssen 2017 mehr an die Sozialversicherung zahlen. Der Bundesrat hat jetzt ebenfalls der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 zugestimmt.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden 2017 erneut steigen. Das zeigen die Sozialversicherungs-Rechengrößen für das kommende Jahr, denen zum Schluss jetzt auch der Bundesrat zugestimmt hat. Sie werden jedes Jahr turnusmäßig angepasst, je nachdem wie die Einkommen sich im Vorjahr entwickelte haben.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 56.250 Euro auf 57.600 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die in die private Krankenkasse wechseln wollen, müssen zukünftig mindestens diesen Betrag verdienen.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2017 im Überblick:

  • Bezugsgröße: Sie hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung – unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungs-Grundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhöht sich auf 2.975 Euro/Monat (2016: 2.905 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.660 Euro/Monat (2016: 2.520 Euro/Monat). Für Einkommen oberhalb dieser Grenze müssen keine Beiträge gezahlt werden.
  • Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.350 Euro/Monat (2016: 6.200 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.700 Euro/Monat (2016: 5.400 Euro/Monat).
  • Krankenversicherung: Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 57.600 Euro (2016: 56.250 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52.200 Euro jährlich (2016: 50.850 Euro) bzw. 4.350 Euro monatlich (2016: 4.237,50 Euro).

Rechengrößen der Sozialversicherung 2017

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Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie noch der Bundesrat zustimmen.

Foto:©  Marc Dietrich/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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