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		<title>Private Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft melden</title>
		<description>Diskussion Private Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft melden</description>
		<link>http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/9162.html</link>
		<lastBuildDate>Sat, 04 Feb 2012 06:51:13 +0000</lastBuildDate>
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			<title>Baumann geschrieben von:</title>
			<link>http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/9162.html#comment-111</link>
			<description><![CDATA[Hallo Herr Stuhrmann, kann es sein, dass dieses Thema neulich Bestandteil einer Fernsehreportag e war? Dort hat die BG die Schadenszahlung an den verunglückten Vater des Bauherrn verweigert, bis dieser nachgewiesen hat, dass die Hilfe des Vaters über die "normale Gefälligkeitshi lfe" beim Bau hinausging. Damit kann ich mir ja aber alle Meldungen sparen, da unsere Bauhelfer aus dem Freundeskreis ja nur aus Gefälligkeit sporadisch helfen ....]]></description>
			<dc:creator>Baumann</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 09:39:18 +0000</pubDate>
			<guid>http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/9162.html#comment-111</guid>
		</item>
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			<title>Ralf Stuhrmann geschrieben von:</title>
			<link>http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/9162.html#comment-34</link>
			<description><![CDATA[Nachtrag: Wann kein Versicherungssc hutz vorliegen kann (z.B. bei Verwandschaft, Vereinsmitglied , Freunde) kann unter Az: L4 U 140/09 nachgelesen werden.]]></description>
			<dc:creator>Ralf Stuhrmann</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 00:23:30 +0000</pubDate>
			<guid>http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/9162.html#comment-34</guid>
		</item>
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			<title>Ralf Stuhrmann geschrieben von:</title>
			<link>http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/9162.html#comment-30</link>
			<description><![CDATA[Zu beachten ist: Die BG behält sich das Recht der späteren Prüfung vor. Bei Verwandten, Bekannten und Freunde wird sie i.d.R. einen Versicherungssc hutz im Schadenfall verweigern. Sobald mir mein Urteil vom LSG aus 2010 in schriftlicher Form Vorliegt, könnten Bauherrn mit dem Verweis auf das Urteil die Beitragszahlung en für Private Bauhelfer verweigern. Allerdings gehen die Mühlen der Justiz bekanntlich sehr langsam. Mein Schaden war 2006 und wenn mein Kalender nicht lügt haben wir 2011. In meinen Augen werden die Bauherren bewußt in die Irre geleitet und das Nachsehen haben immer die verunglückten Bauhelfer.]]></description>
			<dc:creator>Ralf Stuhrmann</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 02 Jan 2011 14:01:26 +0000</pubDate>
			<guid>http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/9162.html#comment-30</guid>
		</item>
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