Oktober 2008
Es ist nicht ganz einfach, sich durch die verschachtelten AGB von PayPal durchzuwühlen. Überdies sind einige Punkte so gehalten, dass sie dem Bezahldienst viel Gestaltungsspielraum lassen.
Wer sollte das besser wissen als Frerk-Malte Feller, ehemaliger PayPal-Geschäftsführer für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er geht daher in seinen Auktionen auf Nummer sicher und fügt deutlich folgenden Text ein:
Sie können gerne mit PayPal bezahlen. Zwei Dinge sind dabei aufgrund der PayPal-Richtlinien zu beachten:
1) Der Versand kann bei Zahlung mit PayPal nur an die bei PayPal hinterlegte Adresse erfolgen. Ausnahmen sind nicht möglich! Wenn der Versand an eine andere Adresse erfolgen soll, dann müssen Sie per Überweisung bezahlen.
2) Bei PayPal-Zahlung benötige ich von Ihnen beidseitige Kopien Ihres Personalausweises und Ihrer Kreditkarte bzw. eine Kopie Ihres Kontoauszuges (je nachdem, wie Sie bei PayPal bezahlen). Am schnellsten geht es, wenn Sie mir diese Dokumente eingescannt per E-Mail schicken. Der Versand kann erst erfolgen, wenn diese Dokumente bei mir vorliegen.
Der Hintergrund ist, dass PayPal-Verkäufer nur bei Beachtung dieser Bedingungen vor unberechtigten Rückbuchungen schützt. Sie als Käufer bleiben vollständig im Rahmen des Käuferschutz geschützt. So sind beide Seiten abgesichert.
Zur Person:
Frerk-Malte Feller, 32, ist seit dem 1. März 2008 Geschäftsführer Marketplaces bei eBay in Deutschland. Damit verantwortet er die gesamte Weiterentwicklung des deutschen eBay-Marktplatzes und berichtet an Dr. Stefan Groß-Selbeck, den Vorsitzenden der Geschäftsführung bei eBay in Deutschland. Zuvor leitete Feller rund vier Jahre die eBay-Tochter PayPal als Geschäftsführer für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Linksammlung zu PayPal:
Wikipedia
PayPal AGB
dooyoo Kaufberatung online
Falle Internet 1
Falle Internet 2
IT-Recht-Kanzlei
Beschwerdezentrum.org
ZDF
Spiegel online
Focus
Welt online
Zdnet
ARD
Wirtschaftswoche
eBay-Forenbeiträge I
eBay-Forenbeiträge II
eBay-Forenbeiträge III
eBay-Forenbeiträge IV
Wortfilter
Humor
Mehr dazu:
PayPal: Wenn einen der gute Freund im Stich lässt
Weitere Meldungen aus der Rubrik "Informationstechnologie"
Ehemaliger PayPal-Chef Frerk-Malte Feller geht auf Nummer sicher
Es ist nicht ganz einfach, sich durch die verschachtelten AGB von PayPal durchzuwühlen. Überdies sind einige Punkte so gehalten, dass sie dem Bezahldienst viel Gestaltungsspielraum lassen.Wer sollte das besser wissen als Frerk-Malte Feller, ehemaliger PayPal-Geschäftsführer für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er geht daher in seinen Auktionen auf Nummer sicher und fügt deutlich folgenden Text ein:
Sie können gerne mit PayPal bezahlen. Zwei Dinge sind dabei aufgrund der PayPal-Richtlinien zu beachten:
1) Der Versand kann bei Zahlung mit PayPal nur an die bei PayPal hinterlegte Adresse erfolgen. Ausnahmen sind nicht möglich! Wenn der Versand an eine andere Adresse erfolgen soll, dann müssen Sie per Überweisung bezahlen.
2) Bei PayPal-Zahlung benötige ich von Ihnen beidseitige Kopien Ihres Personalausweises und Ihrer Kreditkarte bzw. eine Kopie Ihres Kontoauszuges (je nachdem, wie Sie bei PayPal bezahlen). Am schnellsten geht es, wenn Sie mir diese Dokumente eingescannt per E-Mail schicken. Der Versand kann erst erfolgen, wenn diese Dokumente bei mir vorliegen.
Der Hintergrund ist, dass PayPal-Verkäufer nur bei Beachtung dieser Bedingungen vor unberechtigten Rückbuchungen schützt. Sie als Käufer bleiben vollständig im Rahmen des Käuferschutz geschützt. So sind beide Seiten abgesichert.
Zur Person:
Frerk-Malte Feller, 32, ist seit dem 1. März 2008 Geschäftsführer Marketplaces bei eBay in Deutschland. Damit verantwortet er die gesamte Weiterentwicklung des deutschen eBay-Marktplatzes und berichtet an Dr. Stefan Groß-Selbeck, den Vorsitzenden der Geschäftsführung bei eBay in Deutschland. Zuvor leitete Feller rund vier Jahre die eBay-Tochter PayPal als Geschäftsführer für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Linksammlung zu PayPal:
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PayPal AGB
dooyoo Kaufberatung online
Falle Internet 1
Falle Internet 2
IT-Recht-Kanzlei
Beschwerdezentrum.org
ZDF
Spiegel online
Focus
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Zdnet
ARD
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eBay-Forenbeiträge I
eBay-Forenbeiträge II
eBay-Forenbeiträge III
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