- Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Innung und einer Kreishandwerkerschaft?
- Was um alles in der Welt ist eine Handwerksrolle und was genau geschah bei der letzten Handwerksnovelle?
- Wer verbirgt sich hinter den Begriffen „Altermann“ und „Bönhase“?
Auf diese Fragen gibt es im Handwerkslexikon bei www.handwerksblatt.de klare Antworten. Die Redaktion des Deutschen Handwerksblatts hat bereits zahlreiche Begriffe und ihre Erklärungen zusammengestellt. Das Handwerkslexikon ist allerdings nicht in Blei gegossen, sondern ein offenes Projekt. Das heißt:
Sie können mitmachen!
Kennen Sie noch einen Begriff, der bisher fehlt? Können Sie eine Erklärung verbessern oder noch ergänzen? Dann schicken Sie uns einfach eine kurze E-Mail an klefisch@handwerksblatt.de
| Begriff | |
|---|---|
| Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) |
Das BIBB wurde 1970 gegründet und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Seine heutige Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005, das die Aufgaben des Instituts beschreibt. Das BIBB gliedert sich in vier Fachabteilungen mit 16 Arbeitsbereichen sowie in eine Zentralabteilung. Zurzeit sind rund 500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im BIBB beschäftigt.Fünf Themenschwerpunkte bestimmen die Arbeit des Bundesinstituts:
BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Tel.: (0228) 107 - 0 Fax: (0228) 107 - 29 77 E-Mail: zentrale@bibb.de Internet: www.bibb.de Quelle: BIBB |









