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Die EU-Kommission hat zugestimmt, Kleinstunternehmen von aufwändigen Bilanzierungspflichten zu befreien. Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 Euro, einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 Euro und weniger als zehn Mitarbeiter (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).
An die Stelle einer umfassenden Bilanzierung würde lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung treten. Der Vorschlag geht auf den sogenannten Small Business Act (SBA) zurück, der bereits 2008 von den Mitgliedstaaten beschlossen wurde. Er sieht konkrete Maßnahmen zur Förderung
kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vor. Die dadurch eintretende Entlastung von Bürokratie käme nicht nur den Betrieben zugute, sondern wäre zur Stabilisierung des gesamten Mittelstands von großer Bedeutung. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute. Für sie wurden bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Erleichterungen geschaffen.
Die Europäische Kommission beziffert das Einsparungspotenzial EU-weit auf insgesamt 6,3 Milliarden Euro, pro Betrieb sind das im Schnitt 1.200 Euro. "Das positive Votum ist ein entscheidender Schritt zur Entlastung kleiner Betriebe von aufwendigen Bilanzierungspflichten", betonte Handwerkspräsident Otto Kentzler. Für die Handwerks-Betriebe sei dieser
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Etappensieg ein wichtiges Zeichen, dass die EU das Prinzip 'Vorfahrt für kleine Unternehmen' beherzigt.
Nationale Standards reichen für kleine BetriebeDie Entscheidung des Europäischen Rats ist wegen der derzeitigen Ablehnung einiger Mitgliedstaaten noch ungewiss. Kentzler forderte die EU-Mitgliedstaaten dazu auf ihren Widerstand aufzugeben und die Richtlinie zügig verabschieden: "Mit einer solchen Maßnahme kann Europa beweisen, dass es Handwerk und Mittelstand angesichts der Krise die notwendigen Erleichterungen zugestehen will."
Kritiker der Ausnahmeregelung sehen vor allem die Vergleichbarkeit der
Jahresabschlüsse gefährdet. Experten weisen jedoch darauf hin, dass kleine Unternehmen überwiegend lokal und regional ausgerichtet sind und deshalb nationale Standards für ihre Bedürfnisse völlig ausreichen. Kentzler betont, dass das europäische Bilanzrecht auf KMU zugeschnitten ist und für Kleinstunternehmen keinen messbaren Mehrwert mit sich bringt. „Die grenzüberschreitenden Kapitalströme sind in der Regel so gering, dass die Anwendung der internationalen Standards zu keinem Gewinn an Transparenz führt:“
Silke Weber
(ZDH-Büro Brüssel)
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