Startseite Handwerk Betrieb Finanzen EU will kleine Betriebe von Bilanzierungspflicht befreien

Suche




GPP_button-wie
button-gpp-show


Glas+Rahmen Banner
Kleinanzeigen der aktuellen Ausgabe
       download_logo_outline
Facebook_logo

Terminkalender

<<  September 2010  >>
 Mo  Di  Mi  Do  Fr  Sa  So 
    1  2  3  4  5
  6  7  8
   
Alle Termine Termin vorschlagen

meisterschulen

Buchshop

buchshop-logo-small 

Wetter

Das Wetter heute
Das Wetter morgen

PLZ
Handwerkspresse.com







März, 2010
Forderung des deutschen Handwerks:
EU will kleine Betriebe von Bilanzierungspflicht befreien
Handwerk
Foto: bilderbox
Die EU-Kommission hat zugestimmt, Kleinstunternehmen von aufwändigen Bilanzierungspflichten zu befreien. Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 Euro, einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 Euro und weniger als zehn Mitarbeiter (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).

An die Stelle einer umfassenden Bilanzierung würde lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung treten. Der Vorschlag geht auf den sogenannten Small Business Act (SBA) zurück, der bereits 2008 von den Mitgliedstaaten beschlossen wurde. Er sieht konkrete Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vor. Die dadurch eintretende Entlastung von Bürokratie käme nicht nur den Betrieben zugute, sondern wäre zur Stabilisierung des gesamten Mittelstands von großer Bedeutung. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute. Für sie wurden bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Erleichterungen geschaffen.

Die Europäische Kommission beziffert das Einsparungspotenzial EU-weit auf insgesamt 6,3 Milliarden Euro, pro Betrieb sind das im Schnitt 1.200 Euro. "Das positive Votum ist ein entscheidender Schritt zur Entlastung kleiner Betriebe von aufwendigen Bilanzierungspflichten", betonte Handwerkspräsident Otto Kentzler. Für die Handwerks-Betriebe sei dieser
Handwerk
Foto: bilderbox
Etappensieg ein wichtiges Zeichen, dass die EU das Prinzip 'Vorfahrt für kleine Unternehmen' beherzigt.

Nationale Standards reichen für kleine Betriebe

Die Entscheidung des Europäischen Rats ist wegen der derzeitigen Ablehnung einiger Mitgliedstaaten noch ungewiss. Kentzler forderte die EU-Mitgliedstaaten dazu auf ihren Widerstand aufzugeben und die Richtlinie zügig verabschieden: "Mit einer solchen Maßnahme kann Europa beweisen, dass es Handwerk und Mittelstand angesichts der Krise die notwendigen Erleichterungen zugestehen will."

Kritiker der Ausnahmeregelung sehen vor allem die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse gefährdet. Experten weisen jedoch darauf hin, dass kleine Unternehmen überwiegend lokal und regional ausgerichtet sind und deshalb nationale Standards für ihre Bedürfnisse völlig ausreichen. Kentzler betont, dass das europäische Bilanzrecht auf KMU zugeschnitten ist und für Kleinstunternehmen keinen messbaren Mehrwert mit sich bringt. „Die grenzüberschreitenden Kapitalströme sind in der Regel so gering, dass die Anwendung der internationalen Standards zu keinem Gewinn an Transparenz führt:“

Silke Weber
(ZDH-Büro Brüssel)
Was Sie außerdem interessieren könnte:
Nachträglich für die Einnahme-Überschussrechnung entscheiden
Bilanzrecht: Erleichterungen für viele Handwerker
Kleinstbetriebe müssen keine Jahresabschlüsse mehr machen
Das neue Bilanzrecht und die Folgen für das Handwerk
Weitere Finanztipps für Handwerker




Zurück