Damit Handwerker nicht in die Altersarmut abrutschen

Im Ruhestand jeden Euro einzeln umdrehen? (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

Vorlesen:

Damit Handwerker nicht in die Altersarmut abrutschen

Wenn von Altersarmut die Rede ist, denken die meisten an Hausfrauen, die nie gearbeitet haben. Aber nicht an den einst erfolgreichen Handwerksunternehmer. Doch wer nicht richtig vorsorgt, riskiert Altersarmut.

Altersarmut? Doch nicht im Handwerk? So denken viele. Weil sie den gut ausgebildeten Meister mit großem Unternehmen und dickem Geschäftsauto vor Augen haben. Den gibt es, sogar in großer Zahl. Aber es gibt auch die anderen. Die Friseure, die ihren Angestellten einen Mindestlohn zahlen müssen, den sie oft selbst nicht verdienen. Den Gebäudereiniger, der von seinem Verdienst keine Altersvorsorge zahlen kann. Den Maler, Maßschneider, Fliesenleger, Fotografen oder die Kosmetikerin – Gewerke, in denen es ein besonders hohes Risiko für Altersarmut gibt.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge sagt: In Deutschland gibt es rund 2,6 Millionen Selbstständige ohne Angestellte, die nur unzureichend für das Alter abgesichert sind. Auch wenn der Kioskbesitzer natürlich ein viel höheres Risiko als der gut ausgebildete Handwerksmeister hat: Es gibt Altersarmut – auch im Handwerk. Ehemals erfolgreiche Unternehmer, die im Alter zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben haben.

Heute ist wichtiger als morgen?

Foto: © bialasiewicz/123RF.com Foto: © bialasiewicz/123RF.com

"Bei manchen ist die Liebe zum Handwerk größer als der Geschäftssinn" – diese Beobachtung macht Dr. Georg Cramer immer wieder. Denn wenn alles schiefgegangen ist, rufen sie den Geschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf an. Ihn und seine Kollegen bei den anderen Kammern, die für die Altershilfe zuständig sind. Diese Altershilfe können ehemalige Handwerksunternehmer in ganz besonders schwierigen Fällen bekommen. Weil sie viele Fehlentscheidungen getroffen haben. Oder einfach Pech hatten. Weil sie schwer krank geworden sind, weil sie vergeblich auf einen Käufer für ihren Betrieb gehofft haben, weil sie Konkurs anmelden mussten oder weil sie sich einfach viel zu spät und viel zu wenig um ihre Altersvorsorge gekümmert haben. Weil sie nach dem Motto gelebt haben: Heute ist wichtiger als morgen. Und dann ist plötzlich morgen.

Besonders gefährdet sind nicht nur bestimmte Gewerke, sondern auch die Solo-Selbstständigen und Kleinstbetriebe. Und Menschen, die richtig alt werden. Dirk Schnittger drückt es drastisch aus: "Es gibt immer wieder das Problem: Das Geld ist schon weg, und ich bin noch da." Der Direktor des Handwerksversicherers Signal Iduna kennt solche Fälle. Und die Irrtümer, die dazu führen.

Foto: © Ben Schonewille/123RF.com Foto: © Ben Schonewille/123RF.com

Die Hoffnung, die eigene Rente mit Nebenjobs aufzustocken: "Das stößt aber spätestens mit 80 Jahren an natürliche Grenzen." Die Vermutung, dass die Rente aus den 18 Jahren Handwerkerpflichtversicherung ein schöner Grundstock ist: "Wer immer den Regelbetrag gezahlt hat, bekommt eine Durchschnittsrente von nur 500 Euro." Oder eben den Traum, vom Erlös des Betriebsverkaufs den Ruhestand zu finanzieren: "Viele finden überhaupt keinen Nachfolger. Der Betriebsverkauf ist immer on top, den darf man für die Altersvorsorge nie einkalkulieren."

Wer anderer Meinung ist, sollte mal einen Blick in den aktuellen Gründungsmonitor der KfW Bankengruppe werfen: Danach kommt es nur für jeden zehnten Existenzgründer im Handwerk infrage, einen bereits bestehenden Betrieb zu übernehmen. 81 Prozent bevorzugen einen Neustart. Und wenn aus dem eingeplanten Betriebsverkauf nix wird, müssen manche scharf rechnen – und genau das findet Schnittger eines Unternehmers unwürdig: "Handwerker bieten ein Leben lang Dienstleistung mit Qualität, sie haben selbst im Alter auch eine gewisse Qualität verdient." Ein bisschen Egoismus sei da durchaus empfehlenswert.

Vergleichen Sie mal Ihre Vorsorge mit der Ihrer Angestellten!

Handwerksunternehmer sollten mal nachsehen, wie viel ihre eigenen Angestellten für die Altersvorsorge aufwenden: Zählt man die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, kommt man bei einem Durchschnittsverdienst von 2.800 Euro monatlich schon auf rund 540 Euro, bei einem Gutverdiener mit einem Monatsgehalt von 5.800 Euro auf fast 1.100 Euro. "Warum sollte sich ein Unternehmer schlechterstellen als seine Angestellten?" Der Versicherungsexperte geht noch einen Schritt weiter. "Wer sich keine vernünftige Altersvorsorge leisten kann, sollte sich überlegen, ob er sich überhaupt selbstständig macht." 

Das könnte Sie auch interessieren:

Versorgungswerke: Die Versorgungswerke des Handwerks entstanden Mitte der 60er-Jahre. Bis dahin konnten nur Großunternehmen ihren Arbeitnehmern eine günstige zusätzliche Altersversorgung mit einer Firmengruppenversicherung bieten. Mit den Versorgungswerken bekamen auch die kleinen Handwerksbetriebe diese Möglichkeit. Seitdem können selbstständige Handwerker nicht nur sich selbst und ihre Familienangehörigen absichern, sondern auch ihre Mitarbeiter – und so im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte dem Angebot der Industrie etwas entgegensetzen. Die Versorgungswerke sind Selbsthilfeeinrichtungen, die meist von Handwerkskammern oder Kreishandwerkerschaften getragen werden. Kooperationspartner der Versorgungswerke sind die berufsständischen Versicherer Signal Iduna, Münchener Verein und Inter Versicherung. Rund 35 Prozent der Handwerker nutzen derzeit dieses Angebot. Dazu gehört in erster Linie eine günstige Altersvorsorge – der Vorteil beträgt im Durchschnitt acht Prozent, so Dirk Schnittger, der bei der Signal Iduna für die Zusammenarbeit mit den Versorgungswerken verantwortlich ist: "Es gibt kaum Altersarmut bei den Handwerkern, die über die Versorgungswerke abgesichert sind." www.versorgungswerke.de

Kaum Rente? Das wird ihn nicht treffen. Davon war Werner Schmidt* immer überzeugt. Der Handwerksmeister hatte einen gutgehenden Betrieb und ein Mehrfamilienhaus in zentraler Lage einer Großstadt. Mit dem Verkauf des Unternehmens, der mietfreien Wohnung und den Mieteinnahmen wähnte sich der langjährige Obermeister finanziell auf der sicheren Seite.

Genau 18 Jahre hat Werner Schmidt in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, solange er als Handwerksmeister pflichtversichert war. Weder davor noch danach hat die Rentenversicherung von ihm Geld bekommen. "Mein Vater hat immer gesagt, in die gesetzliche Rentenkasse zahlen wir nicht ein, wir haben ja das Haus." Danach setzt der Unternehmer auf private Vorsorge und schließt eine Lebensversicherung ab.

"Ich hätte für das Haus Reserven einplanen müssen"

Ach ja, das Haus. Es ist Baujahr 1948, es wird marode, und irgendwann verlangt die Gebäudeversicherung einen E-Check. Schmidt hätte viel Geld investieren müssen. Geld, das er nicht hat. Heute weiß er, dass er falsch kalkuliert hat: "Ich hätte für das Haus Reserven einplanen müssen." Hat er aber nicht, also beleiht er seine Lebens- und Unfallversicherung. Zunächst scheint alles wieder in Butter zu sein.

Doch dann stirbt Ende der neunziger Jahre seine Mutter. Schmidt ist nicht der Alleinerbe, er hat Geschwister, und die Tochter seines bereits verstorbenen Bruders will Geld sehen. Geld, das Schmidt wieder nicht hat. Der Handwerksunternehmer beginnt zu rechnen, doch am Ende weiß er: Am Hausverkauf führt kein Weg vorbei. Nun hat er Glück: Er kann die Immobilie für einen guten Preis an einen langjährigen Stammkunden verkaufen.

"Ich bin von der Bank schlecht beraten worden"

Jetzt will Werner Schmidt in den wohlverdienten Ruhestand gehen und seine Firma verkaufen. "Ich hatte tolle Mitarbeiter und habe damit gerechnet, dass sie den Betrieb übernehmen und weiterführen wollen." Doch die Mitarbeiter haben kein Interesse – aus der Traum. Aber er hat ja noch den Erlös vom Hausverkauf, damit kann er die 960 Euro, die er und seine Frau als gesetzliche Rente bekommen, mühelos aufstocken. Denkt Schmidt. Doch auch dieser Plan geht schief. "Ich bin von der Bank sehr schlecht bei der Geldanlage beraten worden", erzählt der aktive Rentner. Durch Fehlspekulationen verliert er den größten Teil des Betrages.

Ein bisschen was hat er noch für Notfälle übrig. Aber wenn der ehemalige Kreishandwerksmeister seine Rente nicht aufbessern könnte, wäre es eng. Er zahlt für die Mietwohnung 560 Euro. Die restlichen 400 Euro, die ihm und seiner Frau noch bleiben, stockt der 74-Jährige auf – mit Minijobs, einer kleinen Aufwandsentschädigung für die verschiedenen Ehrenämter, die er früher im Handwerk bekleidet hat und den 80 Euro Altershilfe, die er von seiner Handwerkskammer bekommt (siehe Kasten). Altersarmut ist deshalb für Schmidt kein Thema, noch nicht. Weil er seine Rente aufbessern kann und das auch gerne macht: "Ich bin ein aktiver Typ, ich muss immer was zu tun haben." Trotzdem: Seinen Ruhestand hat er sich so nicht erträumt – zumindest nicht die materielle Seite.

*Name von der Redaktion geändert
Altershilfe: Die Altershilfe ist eine freiwillige Unterstützungsleistung mancher Kammern für Handwerksunternehmer, die im Ruhestand in die Altersarmut abgerutscht sind. Sie können nach genauer Prüfung einen kleinen Betrag monatlich bekommen. "Die Altershilfe ist eine alte Einrichtung aus der Zeit, als es noch keine staatliche Absicherung gab. Das Handwerk versteht sich eben auch als Solidargemeinschaft", erklärt Dr. Georg Cramer, Geschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf.
Die gesetzliche Rente gehört nach wie vor zu den Grundsäulen der Altersvorsorge. Jeder Versicherte sollte deshalb unbedingt eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund machen. Damit kann er alle rentenrechtlichen Zeiten lückenlos geltend machen. Besonders empfehlenswert ist das für Handwerksunternehmer, die schon zu DDR-Zeiten einen Handwerksbetrieb geführt haben.

Sie konnten damals – genauso wie Angestellte und Arbeiter – der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) beitreten. In der Sozialpflichtversicherung der DDR durfte man nur ein Einkommen bis zu 600 Mark versichern. Wer mehr verdiente, konnte Beiträge bis zur Höhe seines tatsächlichen Verdienstes Beiträge bei der FZR einzahlen. Benachteiligt waren dabei die handwerklichen Betriebsinhaber: Für sie galt eine Obergrenze von 14.400 Mark im Jahr. Für höhere Gewinne konnten sie keine FZR-Beiträge entrichten.

Diese Ungleichbehandlung korrigierte der Gesetzgeber nach der Wiedervereinigung. Der Paragraf 256 a, Absatz 3 des Sozialgesetzbuches VI macht es möglich: Handwerksunternehmer können rückwirkend für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 1978 und dem 30. November 1989 alle Einkünfte, die sie nicht versichern konnten, nachträglich geltend machen. Wolfgang Adam, ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezeichnete diese Regelung als "gute Chance für die Versicherten, so auch für die selbstständigen Handwerker, ihre Rentenansprüche nachträglich aufzubessern."

Beratung:
Wenn Sie eine Rentenberatung brauchen, kann Sie Ihre Handwerkskammer beraten oder an einen Experten weitervermitteln.

Handwerkskammer Cottbus:
Nils Günther, Tel.: 0355/ 7835-168
E-Mail: guenther@hwk-cottbus.de

Handwerkskammer Frankfurt/Oder:
Michael Böhme
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund,
Tel.: 0172/ 28671-22
E-Mail: michael.boehme@signal-iduna.net

Handwerkskammer Potsdam:
Wolfgang Adam
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
Tel.: 030/ 206418-23
E-Mail: Wolfgang.Adam@signal-iduna.de

Handwerkskammer zu Leipzig:
Anmeldung: Grit Kinne
Tel.: 0341/ 2188-281
E-Mail: kinne.g@hwk-leipzig.de (Die Beratung führt ebenfalls Wolfgang Adam durch)

HWK Ostmecklenburg-Vorpommern:
Michael Wiese
Tel.: 0395/ 5593-135
E-Mail: wiese.michael@hwk-omv.de

Text: / handwerksblatt.de