Große Checkliste: Diese Betriebsausgaben können Sie von der Steuer absetzen.

Große Checkliste: Diese Betriebsausgaben können Sie von der Steuer absetzen. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Betriebsausgaben: Das können Handwerker absetzen

Vom Briefpapier über die Reparatur von Maschinen bis zur Kfz-Steuer - Unternehmer können fast alles als Betriebsausgaben absetzen. Ein Überblick:

Welche Ausgaben können als Betriebsausgaben abgezogen werden? Die Experten der Germania Steuerberatungsgesellschaft haben eine lange Liste an möglichen Aufwendungen gefunden, die bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden können:

Materialaufwand

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Fremdleistungen von anderen Firmen
  • Einkauf von Handelswaren
  • Nebenkosten / Fracht / Zölle / Leergut

Personalaufwendungen

  • Löhne und Gehälter
  • Aushilfslöhne (z.B. Minijobs 400 Euro)
  • gesetzliche Sozialabgaben
  • Lohnsteuer
  • Fahrtkostenerstattung für Personal

Raumkosten für Geschäftsräume

  • Miete / Pacht
  • Heizung, Gas, Strom Wasser
  • Reinigung
  • Instandhaltungskosten
  • oder alternativ Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis 1.250 €/Jahr

Reparaturen / Instandhaltung

  • Reparaturen von Maschinen, von Büroausstattung usw.
  • Mietleasing (Kopierer, PC etc)

Kfz-Kosten

  • Kfz-Steuer
  • Kfz-Versicherung
  • Benzin, Diesel
  • Reparaturen
  • Leasing
  • Sonstige Kosten
  • oder alternativ pro gefahrenen Kilometer 0,30 € gemäß Fahrtenbuch

Werbe- und Reisekosten

  • Inserate, Visitenkarten
  • Briefpapier, Flyer etc.
  • Geschenke bis 35 €
  • Geschäftsessen 70 % der Kosten
  • Übernachtungskosten Hotel
  • Verpflegungspauschale  

Abschreibungen

  • geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € sind sofort in einer Summe abschreibungsfähig
  • Anschaffungen über 410 € werden über die Nutzungsdauer jährlich als Abschreibung berücksichtigt

Sonstige Kosten

  • Verkaufsprovisionen
  • Transportkosten
  • Geschäftsversicherungen, z.B. Betriebshaftpflicht/Feuer-/Einbruch-
  • Diebstahlversicherung
  • Rechtschutzversicherung für die Firma
  • Beiträge / Gebühren z.B. Handwerkskammer, Innung, IHK
  • Gebühren Landratsamt u.ä.
  • Porto / Telefon / Bürobedarf
  • Fachzeitschriften/-bücher
  • Rechtsanwaltkosten
  • Steuerberatungskosten
  • Werkzeuge / Kleingeräte
  • Fortbildungskosten

Quelle: GERMANIA Steuerberatungsgesellschaft

Text: / handwerksblatt.de

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