Foto: © Handwerkskammer Koblenz
HWK Koblenz | April 2024
"Berufe-Festival" gibt praktische Orientierung
Die Premiere des neuen Veranstaltungsformats kam vor allem durch sein "Handwerk zum Anfassen" hervorragend an bei den Jugendlichen.
Zum Jahresbeginn stellt sich immer wieder eine wichtige Frage, welche Akten müssen aufbewahrt werden und welche müssen in den Reißwolf. (Foto: © 2014 Logan Bannatyne/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2015
Eine wichtige Frage stellt sich immer am Jahresanfang: Welche Dateien können wir jetzt löschen, was kann in den Reißwolf? Eine Übersicht:
Folgende Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2014 vernichtet werden:
Dabei muss man die Fristen für die Steuerfestsetzungen beachten.
Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung sind
Man muss außerdem darauf achten, dass auch die elektronisch erstellten Daten für zehn Jahre vorgehalten werden müssen.
Natürliche Personen, deren Summe der positiven Einkünfte aus Überschusseinkünften (aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr 2014 betragen hat, müssen seit 2014 die im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre aufbewahren.
Bei Zusammenveranlagung sind die Feststellungen für jeden Ehegatten gesondert maßgebend.
Die Verpflichtung entfällt erst mit Ablauf des fünften aufeinander folgenden Kalenderjahrs in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
§ 147 Abs. 3 AO.
§ 147a AO.
Quelle: Steuerberater Sigurd Harder
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