(Foto: © obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/BG BAU)

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Vorsicht vor giftigen Abgasen!

Abgase von Baumaschinen mit Verbrennungsmotoren führen in geschlossenen Räumen immer wieder zu Vergiftungen bei Beschäftigten – in manchen Fällen sogar mit Todesfolge. Dabei gibt es wirkungsvolle Schutzmaßnahmen.

Immer wieder führen die Abgase von Baumaschinen in geschlossenen Räumen, Hallen und tiefen Gräben führen zu Vergiftungen bei Beschäftigten. Das kann sogar tödlich sein. Bei benzinbetriebenen Maschinen ist Kohlenmonoxid die Ursache. Läuft eine dieselbetriebenen Maschine, atmen die Beschäftigten Dieselruß ein, der seit 2012 als krebserzeugend eingestuft ist. „Dabei sind die rechtlichen Regeln zum Arbeitsschutz eindeutig und Schutzmaßnahmen sollten unbedingt ergriffen werden", sagt Dr. Reinhold Rühl, Bereichsleiter Gefahrstoffe der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Allein im Jahr 2013 wurden der BG BAU Fälle von 15 Personen bekannt, die bei der Arbeit schwere Vergiftungen durch Kohlenmonoxid erlitten haben. Vier Menschen sind an der Vergiftung gestorben. „Dabei werden in der berufsgenossenschaftlichen Statistik nicht einmal alle Fälle erfasst", so Rühl. Häufig würden die Symptome ignoriert oder die Menschen besuchen den Hausarzt. Zumal Unfälle erst bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen, wenn die Betreffenden mindestens drei Tage lang arbeitsunfähig sind.

Bei Schwindel oder Übelkeit den Notarzt verständigen

Das geruchlose Kohlenmonoxid entweicht aus benzinbetriebenen Maschinen wie Steinsägen, Estrichglätter, Trennschleifer oder Motorflexe. Bei Vergiftungen stellt sich erst Übelkeit und Schwindel ein. "Dann müssen die Betroffenen sofort an die frische Luft gebracht, notärztlich betreut oder vom Betriebs- oder Notarzt an ein Krankenhaus überwiesen werden", so Rühl. Höhere Konzentrationen als der vorgeschriebene Grenzwert von 35 Milligramm pro Kubikmeter Luft können zur Bewusstlosigkeit und sogar zum Tod führen. Zum Vergleich: Beim Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen können die fünffachen Werte entstehen.

Auch Dieselgase haben es in sich: Über hundert Verdachtsfälle auf Lungenkrebs registrierte die BG BAU 2013 durch Einwirkung von PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), wozu laut Statistik auch Abgase aus Dieselmotoren gezählt werden. Wer diese Abgase, beispielsweise von Baggern, einatmet, bei dem stellen sich keine Schwindelgefühle ein, aber dafür wirken die Stoffe im Körper chronisch und über viele Jahre schädigend.

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Gefahr wird unterschätzt

Die lungengängigen Rußpartikel werden von der Internationalen Krebsagentur in Lyon (IARC) als krebserzeugend eingestuft. In solchen Fällen gilt kein Arbeitsplatzgrenzwert, vielmehr müssen die Unternehmen dafür sorgen, dass die Gefährdung der Beschäftigten nach dem Stand der Technik so weit wie möglich verringert wird. Die BG BAU hält indessen einen Anteil von höchstens 0,05 Milligramm pro Kubikmeter Luft für noch verträglich.

„In beiden Abgasgruppen wird die Gefahr allerdings unterschätzt", betonte Rühl. Dabei liefern die Betriebsanleitungen der Hersteller gute Anhaltspunkte: Dort wird bei benzin- oder dieselbetriebenen Maschinen gefordert, diese nicht in Hallen und Räumen einzusetzen. Grundsätzlich sind die Unternehmen verpflichtet, vor Aufnahme der Arbeiten Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Dabei ist zu klären, welchen Abgasbelastungen die Beschäftigten voraussichtlich ausgesetzt und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz erforderlich sind. So sind bei Bauarbeiten in Räumen, in Gräben oder unter Tage im Fall von Abgasen aus Dieselmotoren Dieselpartikelfilter einzusetzen. Die Rechtslage nach der Gefahrstoffverordnung sowie der Technischen Regel Gefahrstoffe "Abgase von Dieselmotoren" (TRGS 554) ist eindeutig, dennoch gibt es auf den Baustellen häufig Probleme.

Klarer zwischen Arbeits- und Umweltschutz unterscheiden

Einen Grund dafür, warum die Vorschriften oft nicht umgesetzt werden, sieht Rühl darin, dass in der Praxis nicht immer klar zwischen Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes getrennt wird: "So gewährleistet die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, ohne die eine Baumaschine nicht in Verkehr gebracht werden darf, keineswegs zwangsläufig einen ausreichenden Schutz der Beschäftigten." Als mögliche Schutzmaßnahmen könnten bei Benzinmotoren Katalysatoren oder abgasfreie Antriebe wie Elektromotoren und bei Dieselmotoren Dieselpartikelfilter eingesetzt werden.

Darüber hinaus führt die BG BAU Abgasmessungen durch und ist seit drei Jahren im Gespräch mit Herstellern von Baumaschinen über die Möglichkeit, Antriebe herzustellen, die weniger schädliche Abgase produzieren. Inzwischen werden zum Beispiel zum Verdichten von Erdauffüllungen Akku-Stampfer, Stampfer mit emissionsarmen Benzinmotoren sowie gasbetriebene Stampfer angeboten. Wie erste Praxistests in Gräben zeigten, entstehen dabei deutlich weniger schädliche Abgase. "Eine Liste von empfehlenswerten Maschinen", so Rühl, "werde die BG BAU noch zum Jahresbeginn 2015 veröffentlichen".

Um zusätzliche Impulse zu geben, bietet die BG BAU Arbeitsschutzprämien: Mitgliedsbetriebe erhalten einen Zuschuss von bis zu 250 Euro, wenn sie einen Katalysator für Estrich- und Betonglättmaschinen anschaffen und einbauen lassen. Für Vibrationsplatten und Stampfer mit emissionsarmen Benzinmotoren gibt es Zuschüsse bis 500 Euro. Mehr dazu erfahren Interessenten auf der Homepage der Genossenschaft.
Quelle obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/BG BAU

Text: / handwerksblatt.de

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