Kreditversicherung: Eigentlich handelt es sich dabei um eine Art "Forderungsausfallversicherung".

Kreditversicherung: Eigentlich handelt es sich dabei um eine Art "Forderungsausfallversicherung". (Foto: © mariok/123RF.com)

Vorlesen:

Versichert gegen Forderungsausfall

Betriebsführung

Wenn ein Geschäftspartner Insolvenz anmeldet, kann das für den Handwerker mit erheblichem Forderungsausfall verbunden sein. Damit das Geld nicht verloren geht, empfiehlt sich eine Kreditversicherung. Sie kommt im Insolvenzfall des Auftraggebers für den Schaden auf.

Auch wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, tritt die Kreditversicherung für ihren Kunden ein. "Trotz rückläufiger Insolvenzzahlen sind viele Unternehmen nicht ausreichend gegen Forderungsausfälle geschützt", sagt Dr. Peter Ingenlath, Vorsitzender des Fachausschusses Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Ein Beispiel aus dem Handwerk

Marco Esser* aus Bremen ist Zentralheizungs- und Lüftungsbauer und hat nach der Meisterprüfung den elterlichen Betrieb übernommen. Er will nicht nur von kleinen Aufträgen abhängig sein und begibt er sich auf die Suche nach einem großen Auftraggeber. Er findet ihn in einem Bauträger, spezialisiert auf Planung, Entwicklung und Fertigstellung privater Eigenheimsiedlungen. 

Der Jungunternehmer ist sicher, den passenden Partner gefunden zu haben. Anfangs läuft auch alles glatt. Das Team installiert landauf landab Heizungsanlagen in Reihenhäusern. Er stellt weitere Gesellen und Lehrlinge. Da er selbst zu sehr im täglichen Montagegeschäft steckt, verliert er allmählich den Blick für das Finanzielle. Auch Warnungen seines Steuerberaters schlägt er in den Wind. "Dein Kunde zahlt seit geraumer Zeit seine Rechnungen nicht mehr", hört er ihn mosern. "Außerdem macht die Bank Probleme wegen des Kontokorrent."

Der Weg zum Amtsgericht wäre vermeidbar gewesen

Es kommt endgültig zum Knall. Der Bauträger meldet Konkurs an. Nun ist guter Rat teuer. Im großen Stil hatte Marco E. Material gekauft und den Fuhrpark erweitert. Löhne, Nebenkosten und Vorsteuern haben darüber hinaus das Firmenkonto ins Tiefrote manövriert. Auch die Hausbank ist nicht mehr bereit, weitere Kredite nachzuschießen. Es besteht Zahlungsunfähigkeit. Die Firma ist insolvent.  Der rechtzeitige Abschluss einer Kreditversicherung hätte das Unternehmen vor dem Ruin bewahren können.

Was ist eine Kreditversicherung?

Eigentlich handelt es sich dabei um eine Art "Forderungsausfallversicherung". Der in der Praxis jedoch überwiegend verwendete Begriff "Kreditversicherung" leitet sich von der Tatsache ab, dass zwischen Lieferung einer Ware beziehungsweise dem Erbringen einer Dienstleistung bis zu deren Bezahlung ein bestimmter Zeitraum liegt. Das liefernde Unternehmen gewährt damit dem Kunden über diese Zeit einen Lieferantenkredit. Denn der Kunde kann Produkt und Know-how in der Zwischenzeit, die zwischen 30 und 180 Tagen liegen kann, nutzen, ohne dass dafür schon Geld geflossen ist.

Eines der Hauptziele der Kreditversicherung ist es, Unternehmen vor so genannten Folgeinsolvenzen zu bewahren. Denn kommt es zur Insolvenz eines Geschäftspartners bedeutet dies meist den Totalverlust der ausstehenden Forderung. Der Versicherungsschutz richtet sich ganz nach Umsatzgröße und Struktur des Unternehmens. In der Regel trifft kleinere Firmen ein Forderungsausfall viel härter als große Firmen. Schon geringe Verluste greifen die Substanz an. "Dies umso mehr, wenn es sich um einen Handwerksbetrieb mit dünner Kapitaldecke und Abhängigkeit zu einem großen Auftraggeber handelt", warnt Dr. Peter Ingenlath vom GDV.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Kreditversicherer macht vorher eine Bonitätsprüfung

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Kunden des zu versichernden Unternehmens – bekannt als Bonitätsprüfung. Danach entscheidet der Kreditversicherer darüber, ob und in welcher Höhe der Lieferantenkredit für den jeweiligen Kunden abzusichern ist. Durch eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsbeitrag auf einem vertretbaren Niveau.

Foto: © so47/123RF.com

Schadenverhütung, Schadenminderung sowie Schadenvergütung

1. Schadenverhütung

Eine zentrale Funktion der Kreditversicherung ist die Schadenverhütung, die die Kreditversicherer über  Kreditprüfungsgesellschaften realisieren. Diese Unternehmen, in der Regel Tochtergesellschaften der Kreditversicherer, übernehmen das Debitorenmanagement.

Kontinuierlich überwachen sie die Bonität der Kunden ihrer Versicherungsnehmer. Erfährt der Kreditversicherer von einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation eines Abnehmers, erhält der Kunde im Sinne eines Frühwarnsystems entsprechende Informationen. Das Bonitätsurteil beruht auf Informationen aus dem wirtschaftlichen Umfeld des Kunden sowie auf Bilanzen und Geschäftsberichten. Außerdem werden Zahlungserfahrungen anderer Lieferanten, Handels- und Bankauskünfte sowie eigenes Know-how mit einbezogen, um die Kreditwürdigkeit des Kunden festzustellen. Erfährt der Kreditversicherer von einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation seines Abnehmers warnt er seinen Kunden rechtzeitig.

2. Schadenminderung

Der Kreditversicherer unterstützt seine Vertragspartner bei Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten nach Warenlieferung. Durch seine Erfahrungen in der Insolvenzbegleitung kann der Kreditversicherer bei Unternehmenskrisen der Abnehmer aktiv an der Erstellung und Durchführung von Sanierungskonzepten mitwirken.

3. Schadenvergütung

Foto: © Gunnar Pippel/123RF.com Foto: © Gunnar Pippel/123RF.com

Damit ist die Sicherstellung der Liquidität eines versicherten Lieferanten gemeint. Denn: Wollte das Unternehmen seine Liquidität ohne Kreditversicherung gewährleisten, müsste es für nicht gesicherte Forderungen umfangreiche Rückstellungen bilden. 

Doch nicht nur im Insolvenzfall des Abnehmers springt der Kreditversicherer für seinen Kunden in die Bresche. So haben die Assekuranzunternehmen die klassischen Versicherungsfälle um den so genannten Nichtzahlungstatbestand (protracted default) erweitert. Das heißt: Sie werden bereits tätig, wenn die erwartete Zahlung längere Zeit aussteht. Entsprechend tritt der Versicherungsfall bereits ein, wenn die Forderung des Versicherungsnehmers innerhalb einer bestimmten, im Versicherungsschein festgelegten Frist nicht bezahlt worden ist, ohne dass der objektive Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Kunden gefordert wird.

Häufig ist der Eintritt des Versicherers an die Vorbedingung geknüpft, dass der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragt. Gelingt dies auch den Inkasso-Spezialisten nicht, zahlt das Assekuranzunternehmen.

Kreditversicherungen sind von Vorteil für das Rating bei der Hausbank

Nicht zu unterschätzen, gerade für kleinere Handwerksbetriebe, sei ein weiterer Vorteil der Kreditversicherung, so der Verband: Die Erweiterung des Finanzierungsspielraums des Unternehmens gegenüber der Bank. Bei einer Bonitätsbeurteilung durch die Bank spiele auch die Bewertung des Delkredere-Risikos eine große Rolle. Bei Prüfung der Kreditwürdigkeit der Firma könne man daher von so genannten "sicheren" Forderungen ausgehen. Diese steigern die Bonität und die Möglichkeiten in der Erweiterung von Kreditlinien, da die Gefahr einer Insolvenz durch Forderungsausfälle weitgehend gebannt ist.

* Name geändert, Fotos: © so47/123RF.com; Gunnar Pippel/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: