Fluchttür, Notausgang

Im Notfall muss man nach sich draußen retten können (Foto: © Srinrat Wuttichaikitcharoen/123RF.com)

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Notausgang muss sich nach außen öffnen

Betriebsführung

Fluchttüren in einem Werks- oder Bürogebäude müssen sich immer nach außen öffnen lassen. Sonst kann die Behörde den Mitarbeitern verbieten, den Betrieb zu betreten.

Sofortige Stilllegung war rechtmäßig
Text: / handwerksblatt.de

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