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Kein Anspruch auf ein neues Automodell

Betriebsführung

Abgasskandal: Ein gesetzlicher Nachlieferungsanspruch bedeutet nicht gleich, dass der Kunde auch ein Recht auf ein neues Automodell hat.

Man bekommt kein neues Automodell, wenn das alte vom Hersteller verursachte Mängel aufweist. Dies musste ein Autokäufer feststellen, der gegen den Verkäufer seines im Jahre 2011 erworbenen Fahrzeuges klagte. Dieses hatte durch die Abgasmanipulationssoftware Mängel erlitten.

Da die damals erworbene Baureihe nicht mehr hergestellt wird und sich die neuen Modelle nur geringfügig verändert hätten, habe er Anspruch auf ein Modell der aktuellen Baureihe, fand der Kläger.

Die Klage wurde vom Landgericht Braunschweig abgelehnt. Zwar begründe ein Mangel des Kaufgegenstands grundsätzlich den Anspruch auf dessen Beseitigung oder die Lieferung eines gleichen, mangelfreien Gegenstands. Allerdings kann der Anspruch nicht weiter reichen als der ursprünglichen Kaufsache entsprechend, so die Richter. 

LG Braunschweig, Beschluss vom 11. Juni 2017; Az. 11 O 3838/16

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Text: / handwerksblatt.de

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