Quecksilber

Sieht schön aus, ist aber unfassbar giftig: Quecksilber. Eine neue EU-Verordnung soll den Einsatz jetzt drastisch einschränken. Foto © Alexey Smirnov/123RF.com

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Zu giftig für den unbeschränkten Einsatz

Betriebsführung

Ab 2018 gilt die neue EU-Quecksilberverordnung, die den Einsatz des giftigen Schwermetalls auf ein Minimum reduzieren will. Folgende Verbote gelten.

Quecksilber kommt überall in unserer Umwelt vor, in der Atmosphäre, im Boden, sogar in unseren Lebensmitteln. Es steckt in Lampen und in unseren Zähnen. Dabei ist das Schwermetall äußerst giftig. Es kann Nerven- und Nierenschäden verursachen. Symptome sind Schlafstörungen, Aufgeregtheit, auch Lähmungen.

In den menschlichen Körper gelangt es meist durch Amalgamfüllungen oder den Verzehr von Raubfischen wie Hechten oder anderen Meerestieren. Gefährlich kann es werden, weil es vom Organismus schwer wieder ausgeschieden werden kann und sich so im Körper anreichert. Dennoch meldet das Umweltbundesamt, dass die Konzentration bei fast allen Bundesbürgern so gering ist, dass sie keine Gefahr darstellt.

Giftig für Mensch und Tier

Auch für Tiere ist das Element giftig, in die Umwelt gelangt es durch das Verfeuern von Kohle in Kraftwerken, aber auch als Folge von Erosionen oder Vulkanausbrüchen. Um Menschen und Umwelt künftig noch mehr vor dem Schwermetall zu schützen, hat die EU eine neue Quecksilberverordnung auf den Weg gebracht, die ab diesem Jahr gilt.

Seit dem 1. Januar sind beispielsweise Herstellungsprozesse verboten, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen als Katalysator verwendet werden. Ab dem 31. Dezember gilt ein Aus- und Einfuhr- sowie Herstellungsverbot für Lampen, die Quecksilber enthalten. Darunter fallen unter anderem Kompaktleuchtstofflampen oder Hochdruck-Quecksilberdampflampen.

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Kein Amalgam für Kinder und Schwangere

Ab 1. Januar 2019 müssen Betreiber zahnmedizinischer Einrichtungen, in denen Dentalamalgam verwendet wird, Amalgamabscheider einsetze, die Quecksilberreste aus Flüssigkeiten und Abwässern sicher auffangen. Bereits ab Juli 2018 darf Dentalamalgam darüber hinaus nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden.

Weitere Einschränkungen und Verwendungsverbote können Interessierte im Verordnungstext nachlesen. Sie wurde 2017 im Zuge des sogenannten Minamata-Übereinkommen beschlossen. Deutschland ist seit dem 14. Dezember letzten Jahres Vertragspartei dieses Übereinkommens, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Quecksilberverwendung drastisch einzuschränken.

Foto © Alexey Smirnov/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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