Die neue Haushaltsplanung biete die Chance, die Zukunft als neue, ambitionierte Union der 27 zu gestalten, sagte Kommissionspräsident Juncker.

Die neue Haushaltsplanung biete die Chance, die Zukunft als neue, ambitionierte Union der 27 zu gestalten, sagte Kommissionspräsident Juncker. (Foto: © pogonici /123RF.com)

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EU-Kommission schlägt Finanzrahmen vor

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für ein Budget für den Zeitraum von 2021 bis 2027 vorgelegt.

Die EU-Kommission hat einen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 vorgeschlagen. "Die neue Haushaltsplanung bietet die Chance, unsere Zukunft als neue, ambitionierte Union der 27 zu gestalten, in der alle Mitgliedstaaten in Solidarität miteinander verbunden sind", sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. "Der konjunkturelle Rückenwind verschafft uns zwar eine Atempause, wird uns aber nicht vor Einsparungen in einigen Bereichen verschonen. Wir werden die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherstellen, indem wir erstmals einen Mechanismus für Rechtsstaatlichkeit vorschlagen. Das ist gemeint, wenn von verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeldern die Rede ist."

Das schreibt die Kommission zu ihrem Vorschlag für das Budget  2021 bis 2027:

1. Ein fokussierter Haushalt: Balance zwischen Ambitionen und Ressourcen

Die Europäische Union mit 27 Mitgliedern hat ihre politischen Prioritäten festgelegt und braucht nun zu deren Verwirklichung die notwendigen Ressourcen. Die Kommission schlägt generell eine langfristige Haushaltsplanung vor, in der 1.135 Milliarden Euro an Mitteln für Verpflichtungen (zu Preisen von 2018) im Zeitraum von 2021 bis 2027 veranschlagt werden. Dies entspricht 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27. Diesen Mitteln für Verpflichtungen stehen 1.105 Milliarden Euro (oder 1,08 Prozent des BNE) an Mitteln für Zahlungen (zu Preisen von 2018) gegenüber. Das beinhaltet die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EDF) in den EU-Haushalt. Der EDF – bislang ein zwischenstaatliches Abkommen – ist das wichtigste Instrument der EU zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. Von der Größenordnung her ist das vergleichbar mit der derzeitigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2014-2020 (inklusive des Europäischen Entwicklungsfonds).

Zur Finanzierung neuer und dringender Prioritäten muss die gegenwärtige Mittelausstattung aufgestockt werden. Investitionen, die jetzt in Bereiche wie Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung fließen, werden zu Wohlstand, Nachhaltigkeit und Sicherheit in der Zukunft beitragen. So werden beispielsweise die Mittel für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps verdoppelt.

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Zugleich hat die Kommission kritisch geprüft, in welchen Bereichen Einsparungspotenzial besteht und Effizienzgewinne möglich sind. Die Kommission schlägt vor, die Finanzmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik moderat um jeweils rund fünf Prozent zu kürzen, um den neuen Gegebenheiten in einer Union mit 27 Mitgliedern Rechnung zu tragen. In diesen Politikfeldern wird es Modernisierungen geben, damit sich mit geringerem Ressourceneinsatz immer noch gute Ergebnisse erzielen und sogar neue Prioritäten verwirklichen lassen. Die Kohäsionspolitik wird zum Beispiel eine immer wichtigere Rolle bei der Förderung von Strukturreformen und der langfristigen Integration von Migranten spielen. All das wird dazu führen, dass die Haushaltsplanung neu ausgerichtet wird und der Schwerpunkt zunehmend auf Bereichen liegt, in denen mit dem EU-Haushalt am meisten bewegt werden kann.

2. Ein moderner, einfacher und flexibler Haushalt

Foto: © neydt/123rf.comIm Vergleich zur europäischen Volkswirtschaft und zu den nationalen Haushalten nimmt sich der EU-Haushalt bescheiden aus. Und doch lässt sich damit viel Positives für die Menschen und die Unternehmen in der EU bewirken. Voraussetzung dafür ist, dass die Gelder der Union in Bereichen investiert werden, in denen sie eine größere Wirkung entfalten als die öffentlichen Ausgaben auf nationaler Ebene, also genau dort, wo sie einen echten europäischen Mehrwert bringen können. Beispiele hierfür sind innovative Forschungsvorhaben, an denen die besten Köpfe aus ganz Europa beteiligt sind, oder etwa die Ausstattung der Union mit Mitteln für die Verteidigung und den Schutz ihrer Bürger. Darauf können wir heute in einer sich rasch wandelnden Welt nicht verzichten, in der Europa vor demografischen Herausforderungen steht, in den benachbarten Ländern Instabilität herrscht und viele andere dringliche Probleme an den Staatsgrenzen nicht haltmachen.

Die Kommission schlägt daher einen modernen, einfachen und flexiblen Haushalt vor.

Modern: Eine neue Union mit 27 Mitgliedern braucht eine neue und moderne Haushaltsplanung, die beweist, dass Europa aus der Vergangenheit gelernt hat. Das bedeutet einen weiteren Abbau von Bürokratie für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden. Hierfür sollen die Vorschriften auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks kohärenter gestaltet werden. Somit wird es leichter, Ergebnisse zu überwachen und zu messen und bei Bedarf Änderungen vorzunehmen.

Einfach: Die Struktur des Haushaltsplans wird klarer und stärker an den Prioritäten der Union ausgerichtet sein. Die Mittel sind gegenwärtig auf zu viele Programme und Instrumente, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Haushalts, verteilt. Die Kommission schlägt daher vor, die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) zu reduzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, stark fragmentierte Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammenzufassen und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten – auch mithilfe des Fonds "InvestEU" – stark zu straffen.

Flexibel: Herausforderungen in jüngster Vergangenheit – vor allem die Migrations- und Flüchtlingskrise im Jahr 2015 – haben gezeigt, dass die gegenwärtige EU-Haushaltsplanung für ein rasches und effizientes Eingreifen unflexibel ist. Der Vorschlag der Kommission sieht daher mehr Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen vor. Zudem ist geplant, die Instrumente zur Krisenbewältigung auszubauen und eine neue "Unionsreserve" einzuführen, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können.

3. Der EU-Haushalt und die Rechtsstaatlichkeit: Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Eine sehr wichtige Neuerung der vorgeschlagenen Haushaltsplanung besteht darin, dass Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein werden. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Die Kommission möchte daher einen neuen Mechanismus einführen. Er soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Mit den neuen Instrumenten könnte die Union den Zugang zu EU-Mitteln in einer Weise aussetzen, verringern oder beschränken, die proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite wäre. Eine derartige Entscheidung würde vom Rat auf Vorschlag der Kommission im sogenannten Verfahren der umgekehrten qualifizierten Mehrheit getroffen.

4. Ein EU-Haushalt für eine starke und stabile Wirtschafts- und Währungsunion

Foto: © jakobradlgruber/123rf.comEin stabiler Euroraum ist die Grundvoraussetzung für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und soziale Fairness in der gesamten Union. Im Dezember 2017 hat die Kommission in ihrem Fahrplan zur Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dargelegt, wie innerhalb des Rahmens für die öffentlichen Finanzen der EU neue Haushaltsinstrumente entwickelt werden könnten, um die Stabilität des Euroraums und die Konvergenz in Richtung Euroraum zu unterstützen. Im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden zwei neue Instrumente vorgeschlagen:

- Ein neues, mit insgesamt 25 Milliarden Euro dotiertes Reformhilfeprogramm wird alle Mitgliedstaaten finanziell und technisch unterstützen, die – besonders im Kontext des sogenannten Europäischen Semesters – prioritäre Reformen anstreben. Darüber hinaus werden Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nicht angehören, den Euro aber einführen wollen, bei ihren Bemühungen durch eine Konvergenzfazilität gezielt unterstützt.

- Eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion wird dazu beitragen, das Investitionsniveau bei schweren asymmetrischen Schocks zu halten. Anfangs werden Back-to-Back-Darlehen von bis zu 30 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt vergeben, die mit einer finanziellen Unterstützung für die Mitgliedstaaten zur Deckung der Zinskosten kombiniert sind. Diese Darlehen bieten zusätzliche Unterstützung in Zeiten, in denen die Lage der öffentlichen Finanzen angespannt ist und prioritäre Investitionen unverzichtbar bleiben.

5. Moderne Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt

Neue Prioritäten erfordern neue Investitionen. Diese sollen – nach dem Vorschlag der Kommission – durch eine Kombination aus frischem Geld (etwa 80 Prozent) sowie aus Umschichtungen und Einsparungen (etwa 20 Prozent) finanziert werden.

Die Kommission schlägt auf der Grundlage der Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe "Künftige Finanzierung der EU" vor, das gesamte bestehende Eigenmittelsystem zu modernisieren und zu vereinfachen sowie die Einnahmequellen des Haushalts zu diversifizieren.

Quelle: Europäische Kommission

Text: / handwerksblatt.de

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