Die Mitgliedstaaten bleiben für die Reglementierung von Berufen zuständig. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Handwerk setzt wichtige Korrekturen durch

Das EU-Parlament hat dem Vorschlag zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen zugestimmt. Wichtige Forderungen des Handwerks wurden mit berücksichtigt.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat in erster Lesung den Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung von Berufsreglementierungen verabschiedet. Aus Sicht des Handwerks wurden darin wichtige Kernforderungen berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin für die Reglementierung von Berufen zuständig. Außerdem bestätigten die Abgeordneten die Bedeutung von Berufsreglementierungen für die Qualitätssicherung handwerklicher Leistungen.Sollten in Zukunft Ausbildungsordnungen geändert werden, soll es keinen Verhältnismäßigkeitstest geben.

"Nach langen Verhandlungen ist es gelungen, wesentliche Mängel des ursprünglichen Richtlinienentwurfs zu beheben", erklärt Holger Schwannecke. "So wird nicht nur die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Berufsreglementierung betont, sondern auch ihr Ermessensspielraum. Sie können daher auch zukünftig entscheiden, ob und auf welchem Niveau sie einen Beruf reglementieren wollen", sagt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Dabei werde die Qualitätssicherung handwerklicher Leistungen ausdrücklich als Reglementierungsgrund anerkannt.

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"Zudem konnten wir eine Klarstellung erreichen, dass bei Änderungen von Ausbildungsvorschriften im Rahmen von Neuordnungsverfahren kein Verhältnismäßigkeitstest ausgelöst wird. Dies hätte die Modernisierung von Aus- und Fortbildungsordnungen unnötig verkompliziert." Mit der Entscheidung vom Donnerstag hätten die Europaabgeordneten einem Gesetzestext zugestimmt, der die Kompetenz der Mitgliedstaaten bei der Berufsreglementierung und damit das Subsidiaritätsprinzip stärkt.

Text: / handwerksblatt.de

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