Befristung, Bundesverfassungsgericht

Immer wieder den Arbeitsvertrag ohne Grund zu befristen, ist nach dem Urteil nicht mehr möglich. (Foto: © Sergii Gnatiuk/123RF.com)

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"Einmal und nie wieder"

Chefs dürfen Arbeitsverträge nur noch einmal ohne Sachgrund befristen. Das ist aus Sicht des Handwerks bedauerlich.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dürfen Unternehmen Arbeitnehmer auch nach einer mehr als dreijährigen Karenzzeit nicht erneut ohne Sachgrund befristet einstellen. Wiederholte sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien sind somit nicht mehr möglich.

Noch im Jahr 2011 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass eine erneute Befristung zulässig ist: Voraussetzung dafür war, dass zwischen dem Ende des früheren Arbeitsverhältnisses und dem neuen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag eine mehr als dreijährige Karenzzeit liegt. Dieser Rechtsprechung des BAG hat sich das BVerfG nicht angeschlossen. Stattdessen hat es das Befristungsrecht erheblich zu Lasten der Betriebe beschränkt, um damit vor allem Kettenbefristungen entgegen zu wirken.

Aus Sicht des Handwerks war die beschäftigungsfreundliche Auslegung des BAG aus dem Jahre 2011 gesetzeskonform und sinnvoll, erklärt des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – nun ist sie obsolet.

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Erheblicher Aufwand für die Betriebe

Mit der Entscheidung des BVerfG drohe den Betrieben ein erheblicher administrativer Aufwand. Arbeitnehmer dürften nun nur „einmal und nie wieder“ sachgrundlos bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden. "Der Arbeitgeber muss daher noch stärker als bisher die Personalstammdaten der früheren Beschäftigten prüfen, damit ausgeschlossen werden kann, dass der neu einzustellende Arbeitnehmer zuvor bei ihm beschäftigt gewesen ist", so der ZDH. Gerade bei sehr häufig vorkommenden Familiennamen oder Namens- und Wohnortänderungen sei das für den Arbeitgeber mit beträchtlichen Rechtsunsicherheiten verbunden. Zahlreiche Beschäftigungsoptionen drohen, ungenutzt zu bleiben. Das ist aus Sicht des Handwerks bedauerlich.

"Umso wichtiger wird es nun sein, dass die Koalition die sachgrundlose Befristung nicht noch weiter einschränkt und damit gerade kleinen und mittleren Handwerksbetrieben ein elementares Instrument entzieht, um auf schwankende Auftragslagen oder personelle Engpässe flexibel reagieren zu können", ist der Appell des Handwerksverbands an die Politik.

Text: / handwerksblatt.de