Wenn sich Schuldner zu leicht ihrer Verbindlichkeiten entledigen können, drohten gerade kleine Betriebe schnell mit in den Strudel der Insolvenz gerissen zu werden, sagt Holger Schwannecke.

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Zweite Chance nicht zu Lasten kleiner Betriebe

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat einen Bericht zum Insolvenzrichtlinienvorschlag verabschiedet. Das Handwerk befürchtet Nachteile für kleine Betriebe.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat mit großer Mehrheit seinen Bericht zum Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsrahmen und zweite Chancen für Unternehmer verabschiedet. "Das Handwerk begrüßt grundsätzlich vorbeugende Restrukturierungsverfahren, die Insolvenzen vermeiden können", erklärt dazu Holger Schwannecke.

"Zugleich unterstützen wir auch das Ziel, Insolvenzen vom Stigma des endgültigen Scheiterns zu befreien, indem Unternehmern eine echte zweite Chance geboten wird. Das darf jedoch nicht zu Lasten kleiner Lieferanten gehen", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Wenn sich Schuldner zu leicht ihrer Verbindlichkeiten entledigen können, drohten gerade kleine Betriebe schnell mit in den Strudel der Insolvenz gerissen zu werden.

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Der Bericht des Europäischen Parlaments gehe in die richtige Richtung. Das gelte vor allem für die Verlängerung der Restschuldbefreiungsfrist auf fünf Jahre. "Allerdings vermissen wir die konkrete Regelung, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der Forderungen beglichen werden muss, bevor ein Schuldner von seinen Restverbindlichkeiten befreit wird. Das wäre besonders für kleine Betriebe wichtig, weil für sie ein Forderungsausfall schwere Folgen bis hin zur eigenen Insolvenz nach sich ziehen kann."

Text: / handwerksblatt.de