Kleine und mittlere Unternehmen können in 2019 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,8 Milliarden Euro erhalten. (Foto: © hin255/123RF.com)

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Mittelstandsförderung beschlossen

Betriebsführung

Die Bundesregierung hat die Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2019 beschlossen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage in 2019 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,8 Milliarden Euro erhalten. Für den deutschen Mittelstand bleibt damit das Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen erhalten.

Auch 2019 sollen vor allem Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten, die Bereitstellung von Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen und die Exportleistungen deutscher Unternehmen gefördert werden.

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Den Mittelstand bei der Digitalisierung zu unterstützen

In den Bereichen der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung soll das Fördervolumen im kommenden Jahr gegenüber dem Vorjahr auf zwei Milliarden Euro verdoppelt werden, um den deutschen Mittelstand mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung zu unterstützen.

Darüber hinaus trägt der ERP-Wirtschaftsplan 2019 dem gestiegenen Förderbedarf im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Deutschland Rechnung, indem er die im Jahr 2018 begonnene Verstärkung des KfW-Engagements in diesem Bereich bei moderater Erhöhung des Volumens verstetigt.

Text: / handwerksblatt.de

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