Ab 2021 bis 2027 soll InvestEU Garantievergaben von 38 Milliarden Euro ermöglichen (Foto: © creative collection Verlag GmbH)

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ZDH will KMU-gerechtes Investitionsprogramm

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Ab 2021 will die EU-Kommission die vielen derzeit verfügbaren EU-Finanzinstrumente zur Förderung von Investitionen unter einem Dach zusammenführen. Das Handwerk sieht Verbesserungsbedarf.

Einfacher, effizienter, flexibler. Diese Schlagworte benutzt die Europäische Kommission, wenn sie über ihr neues Investitionsprogramm "InvestEU" spricht. Ab 2021 soll es die vielen derzeit verfügbaren EU-Finanzinstrumente zur Förderung von Investitionen in der Europäischen Union unter einem Dach zusammenführen. Davon verspricht sich die Kommission eine erhebliche Effizienzsteigerung, um die von ihr beschriebene beträchtliche Investitionslücke in Europa zu schließen. "InvestEU wird weiterhin öffentliche und private Investitionen in der EU mobilisieren und dadurch dem Marktversagen begegnen und Investitionslücken schließen, die das Wachstum behindern, sowie zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU, wie Nachhaltigkeit, wissenschaftliche Exzellenz und soziale Integration, beitragen", so die Kommission in ihrem Factsheet.

Das Programm soll eine Laufzeit bis 2027 haben und bis dahin Garantievergaben von 38 Milliarden Euro ermöglichen. Aufgeteilt in folgende Politikbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (11,25 Milliarden Euro), Forschung, Innovation und Digitalisierung (11,25 Milliarden Euro), Nachhaltige Infrastruktur (11,5 Milliarden Euro) und soziale Investitionen und Kompetenzen (vier Milliarden Euro). Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt den Vorschlag für das einheitliche Investitionsprogramm, mahnt aber gleichzeitig, dass die geplanten Bürokratieentlastungen und Kosteneinsparungen wirklich bei den Unternehmen ankommen. Bei einigen Punkten bestehe zudem Verbesserungsbedarf.

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Mehr Finanzvolumen gefordert

Zunächst kritisiert der ZDH die finanzielle Ausstattung des KMU-Bereichs als nicht ausreichend. Sie liege deutlich unter der Summe der bestehenden KMU-Finanzinstrumente. Der Verband fordert eine Aufstockung auf mindestens 15 Milliarden Euro. Außerdem dürften die über diesen Bereich vergebenen Mittel ausschließlich an KMU gehen, damit die Fördermittel nicht von größeren marktkräftigen Unternehmen abgegriffen werden. "Im Sinne einer größeren Fördergenauigkeit wäre vielmehr zu erwägen, einen angemessenen Teil der Mittel für kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern zu reservieren", schlägt der ZDH vor. Der Verband wünscht sich auch, dass KMU, anders als aktuell geplant, nicht von der Nutzung von Mitteln aus dem Innovationsbereich ausgeschlossen werden, denn sie seien sehr innovativ und Vorreiter bei der Digitalisierung.

Die Möglichkeit der Förderung von Übernahme- und Nachfolgevorhaben ist im aktuellen Vorschlag für das Investitionsprogramm nicht vorgesehen. Aus Sicht des ZDH ist das aber ebenso wichtig wie die Bereitstellung von Betriebskapital und Risikofinanzierungen während der Gründungs- bis zur Expansionsphase. Dass die Darlehensobergrenze von 150.000 Euro nicht mehr wegfallen soll, sei hingegen positiv zu vermerken. "Da Finanzierungsvolumina vor allem bei Betriebsgründungen und Betriebsübertragungen deutlich höher sein können, darf auch in den Investitionsleitlinien keine Obergrenze eingezogen werden. Um Planungssicherheit für KMU zu erhöhen, sollte deren Zugang zu längerfristigen Finanzierungen erleichtert werden. Die Leitlinien sollten deshalb Bürgschaften über mindestens 15 Jahre ermöglichen."

Vier Förderbedingungen

Die Kommission nennt vier Förderbedingungen für InvestEU-Projekte: Sie müssen dem Marktversagen oder Investitionslücken begegnen und wirtschaftlich sein. Sie benötigen die Unterstützung der EU, um eingeleitet zu werden. Sie müssen eine Multiplikatorwirkung haben und, soweit möglich, private Investitionen anziehen und zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU beitragen. Die Finanzierung im Rahmen von InvestEU soll mit EU-Finanzhilfen kombiniert werden können. "Eine Mischfinanzierung kann in bestimmten Situationen zur Flankierung von Investitionen nötig sein, insbesondere um Marktversagen zu beheben oder Investitionslücken zu schließen", schreibt dazu die Kommission. Der ZDH begrüßt das. Dennoch sei eine Stärkung der vorgesehenen KMU-Komponente unbedingt notwendig.

Text: / handwerksblatt.de

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