Dieselfahrverbot

Derzeit dürfen Dieselfahrzeuge noch in die Düsseldorfer Innenstadt. (Foto: © Yury Stroykin/123RF.com)

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Diesel-Fahrverbot: Kein Zwangsgeld für Düsseldorf

Ein Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf kann nicht im Vollstreckungsverfahren erzwungen werden. Das Verwaltungsgericht lehnte einen entsprechenden Antrag der Deutschen Umwelthilfe ab.

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen nicht mit einem Zwangsgeld wegen mangelnder Umsetzung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt rechnen muss.

Der Fall: Im September 2016 hatte das VG der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben und das Land dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf fortzuschreiben. Dabei sollten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden. Diese Vorgaben hat das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 in verschiedenen Punkten weiter konkretisiert.

Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) leitete daraufhin das Vollstreckungsverfahren für das Düsseldorfer Urteil ein, das auf die Erhebung eines Zwangsgeldes abzielt. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob das Land den Vorgaben der Urteile nachgekommen ist.

Land hat Pflichten erfüllt

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Die Entscheidung: Das VG hat den Vollstreckungsantrag der DHU am 6. September abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts ist das Land in dem Entwurf des Luftreinhalteplanes Düsseldorf 2018 seiner Verpflichtung zur ernstlichen Prüfung und Abwägung von Dieselfahrverboten nachgekommen.

Ob die durch die Bezirksregierung Düsseldorf vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung allen rechtlichen Anforderungen genüge, müsse in einem etwaigen neuen Klageverfahren geklärt werden.

Die DUH kündigte an, gegen den Beschluss unverzüglich Beschwerde beim OVG Münster einzureichen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2018, Az. 3 M 123/18

 

Text: / handwerksblatt.de

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