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Das neue Baukindergeld ist gestartet

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Das neue Baukindergeld geht an den Start. Familien und Alleinerziehende können jetzt ihren Antrag bei der KfW stellen.

Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesbauministerium den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern, dabei ist es egal ob diese neu Bauen oder ein fertiges Haus beziehungsweise eine Wohnung kaufen.  Für die Familien gibt es dann einen staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. 

Infos:

  • Gefördert wird der erste Neubau oder erste Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben.

  • Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.

  • Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über zehn Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält also einen Zuschuss über zehn Jahre von insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern sind das 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro.

  • Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. 
     
  • Neubauten sind dann förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. 
     
  • Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.


Alle Informationen zum Baukindergeld enthält das Merkblatt der KfW auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/424.
 
Anträge können online unter: www.kfw.de/info-zuschussportal gestellt werden.

Quelle: BMI

Text: / handwerksblatt.de

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