Recycling

Hersteller sollen für das Recycling ihrer Plastikverpackungen künftig stärker selbst aufkommen. (Foto: © piko72/123RF.com)

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Verpackungsregister ist jetzt online

Betriebsführung

Ab 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. LUCID, das Register dazu, ist jetzt online. Wer verpackte Ware für Verbraucher erstmalig in Umlauf bringt, muss sich hier registrieren.

Alle reden über Plastikmüll, die Bundesregierung will mit einem neuen Verpackungsgesetz gegensteuern und Müll vermeiden beziehungsweise für ein besseres Recycling sorgen. Das Gesetz soll laut Bundesumweltministerium garantieren, dass "die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von denen bezahlt wird, die die Verpackungen in Umlauf bringen" und tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Das zugehörige Verpackungsregister mit der Bezeichnung LUCID, ist bereits online. Hersteller, die verpackte Ware für Privatkunden erstmalig in Deutschland Umlauf bringen, müssen sich bis kommenden Januar hier registrieren. Wer das nicht tut, darf seine Ware ab dann nicht mehr verkaufen.

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Hersteller sollen für Recycling zahlen

Die registrierten Hersteller sollen in Zukunft ihrer "erweiterten Produktverantwortung nachkommen", wie es aus dem Bundesumweltministerium heißt, und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Betroffen sind sowohl klassische Läden als auch Online-Shops. In der Vergangenheit hätten sich einige Händler laut Ministerium nicht an den Kosten beteiligt. Das soll dann nicht mehr möglich sein.

Das Register wurde dem Bundesumweltministerium bereits jetzt freigeschaltet, damit vor allem kleine Unternehmen ausreichend Zeit bekommen, die Vorgaben des neuen Verpackungsgesetzes umsetzen zu können. Die Anmeldung soll angeblich nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind künftig über das Verpackungsregister öffentlich für alle User sichtbar.

Text: / handwerksblatt.de

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