Wurstkartell

Für die Hersteller ging es vor Gericht um die Wurst. (Foto: © Stefan F.Sämmer)

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Millionenstrafe für Wurst-Kartell

Betriebsführung

Im Verfahren um das sogenannte Wurstkartell ist die Firma Wiltmann zu einer Geldbuße von 6,5 Millionen Euro verurteil worden. Große Hersteller von Wurstwaren hatten jahrelang ihre Preise abgesprochen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat gegen einen Wursthersteller Wiltmann ein Bußgeld in Höhe von 6,5 Millionen Euro wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen verhängt, der persönlich haftende Gesellschafter muss 350.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Die Anwälte hatten Freispruch gefordert.

Wiltmann habe zwölf Jahre lang mit rund 20 anderen Herstellern Preiserhöhungen abgestimmt, stellten die Richter fest. Zwischen April 1997 und Juli 2009 hatten sich die Unternehmen abgesprochen, um bei Rohstoffpreiserhöhungen von Schweine- und Geflügelfleisch gegenüber den großen Lebensmittelhandelsketten möglichst einheitlich und zeitgleich Preiserhöhungen für ihre Fleisch- und Wurstprodukte zu fordern.

"Sandwich-Position"

Die Richter haben bei der Bußgeldzumessung unter anderem den langen Tatzeitraum, das auf Dauer angelegte Kartell sowie den im Tatzeitraum betroffenen Umsatz berücksichtigt.

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Zugunsten von Wiltmann wurde beispielsweise die "Sandwich-Position", in der sich die Wursthersteller zwischen Fleischlieferanten und Lebensmitteleinzelhandel befanden, die lange Verfahrensdauer und die im Ermittlungsverfahren eingetretene Verfahrensverzögerung gewertet. Der eher untergeordnete Organisationsgrad des Kartells und der Umstand, dass es bei den Absprachen vor allem darum gegangen sei, den Einstieg in die Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu koordinieren, habe ebenfalls Berücksichtigung gefunden.

Im Jahr 2014 hatte  das Bundeskartellamt gegen 22 Wursthersteller und 33 verantwortlich handelnde Personen Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Wiltmann hatte Einspruch gegen die Buße eingelegt.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2018, Az. V-6 Kart 6/17 (OWi)

 

Text: / handwerksblatt.de