Handwerk

Besuchte die 178. WHKT-Herbst-Vollversammlung: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (3.v.l.). (Foto: © Rolf Göbels/WHKT)

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NRW-Arbeitsminister bei WHKT-Vollversammlung

Betriebsführung

Im Rahmen der 178. WHKT-Herbst-Vollversammlung begrüßte Präsident Hans Hund zum Tagesordnungspunkt "Politiker im Dialog" den nordrhein-westfälischen Arbeitsminister, Karl-Josef Laumann.

Kern des Einführungsstatements von Karl-Josef Laumann beim Besucht der 178. WHKT-Herbst-Vollversammlung war ein Vergleich der Situation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie auch in den sozialen Sicherungssystemen und den Staatsfinanzen zwischen heute und seiner ersten Amtszeit als NRW-Arbeitsminister 2005-2010. Besonders aber betonte Laumann, wie wichtig es ist, das duale System für die Zukunft so aufzustellen, dass es den weltweit guten Ruf, den es genießt, auch weiter in Deutschland beweisen kann. 

Der Arbeitsminister erinnerte daran, dass noch vor 15 Jahren von jeder Seite eine gute Haupt- und Realschule gelobt wurde, aber schon eine Tendenz bestand, sein Kind selbst nicht mehr dorthin zu schicken. Ähnliches befürchtet er für das duale System angesichts des Hypes der Akademisierung. Er sicherte deshalb zu, alles dazu beizutragen, das duale Bildungssystem so attraktiv zu machen, dass dessen Träger die Chance im Wettbewerb mit den Hochschulen haben. So sagte er ohne Wenn und Aber, und egal, ob mit NRW.BANK-Mitteln oder EFRE- bzw. direkten Landesmitteln, zu, dass alle Bildungsstätten des Handwerks innerhalb eines überschaubaren Zeitraums auf den modernsten Stand gebracht werden müssten, mindestens auf das Niveau der Hochschulen.

Ein weiterer Punkt auf der WHKT-Herbst-Vollversammlung drehte sich um Betriebe mit guter Ausbildungsleistung. Diese müssten viel stärker herausgestellt und ausgezeichnet werden. Die Vollversammlung hat einen Beschluss gefasst, in dem die Handwerksorganisationen ermutigt werden, Betriebe mit guter Ausbildungsleistung auszuzeichnen. Als Hilfestellung haben die für duale Ausbildung zuständigen Stellen 13 Kriterien aufgeführt, die für eine Auszeichnung herangezogen werden sollten. Da es nicht ein entscheidendes Kriterium für eine gute Ausbildungsleistung gibt, sollten immer eine Reihe von Kriterien zur Anwendung kommen. Der WHKT sieht in solchen Auszeichnungen eine ausgezeichnete Möglichkeit, Handwerksbetriebe bei ihren Bemühungen um geeignete Auszubildende zu unterstützen.

Als Kriterien werden von den Handwerkskammern vorgeschlagen:

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  • Prüfungsergebnisse (Bestehen, Noten)
  • Unterdurchschnittliche Ausbildungsvertragslösungen
  • Kontinuierlich Ausbildungsplätze anbieten und ausbilden
  • Überdurchschnittliche betriebliche Ausstattung, mit der Auszubildende lernen
  • Ausbildungsquote (Relation von Auszubildenden zu Beschäftigten bzw. Ausbildern)
  • Kontinuierliche Qualifizierung der Ausbilder/innen
  • Regelmäßig Feedbackgespräche mit Auszubildenden
  • Aktive Kooperation mit der Berufsschule
  • Zusatzqualifikationen bzw. Kombinationen von Aus- und Weiterbildung für besonders leistungsstarken Nachwuchs
  • Auslandspraktika (zur Persönlichkeitsentwicklung) anbieten
  • PLW-Sieger (mehrfach) (Teilnahme an Berufswettbewerben durch Betrieb ermöglicht)
  • Erfolgreiche Ausbildung spezieller Personengruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, Lernschwächere)
  • Teilzeitausbildung ermöglichen

 

Handwerkskammer positionieren sich

Auch in Bezug auf die Unterstützung der dualen Ausbildung fordern die Handwerkskammern auf der WHKT-Vollversammlung eine Verlagerung des Bewerbungs- bzw. Anmeldezeitpunkts an Berufskollegs für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I um vier Monate nach hinten, um das Übergangssystem Schule-Beruf zu verbessern, den Landeshaushalt zu schonen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Die Handwerkskammern empfehlen der Landesregierung, die Änderungen im Schulrecht möglichst schnell vorzunehmen, denn der bislang für Ende Januar/Anfang Februar vorgesehene Zeitpunkt hat diverse Nachteile. So passiert es viel zu häufig, dass Jugendliche, die sich in der Mitte des ersten Quartals eines Jahres zu einem Bildungsgang am Berufskolleg angemeldet haben,

  • ihre Bemühungen um eine duale Ausbildung einstellen,
  • nicht mehr an Angeboten zur beruflichen Orientierung teilnehmen,
  • keine Notwendigkeit mehr in der Planung ihres Übergangs sehen, da sie sich "versorgt" fühlen,
  • bereits laufende Bewerbungsverfahren für eine duale Ausbildung nicht weiterverfolgen.

 

Die Landesregierung hat sich die Stärkung der dualen Ausbildung zum Ziel gesetzt. Diese Terminverschiebung sei eine wichtige Maßnahme, um die zunehmend offenen Ausbildungsplätzen zu besetzen.

Text: / handwerksblatt.de

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