"Das Gesetz birgt die Gefahr, sich als teures, aber wenig zielführendes arbeitsmarktpolitisches Instrument zu erweisen", sagt Hans Peter Wollseifer.

"Das Gesetz birgt die Gefahr, sich als teures, aber wenig zielführendes arbeitsmarktpolitisches Instrument zu erweisen", sagt Hans Peter Wollseifer. (Foto: © Le Moa Olivier/123RF.com)

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"Teilhabechancengesetz ist der falsche Weg"

Betriebsführung

Das Handwerk hält das vom Bundestag beschlossene Teilhabe- und Qualifizierungs-Chancengesetz für ungeeignet, um Langzeitarbeitslose in reguläre Arbeit zu bringen.

"Das beschlossene Teilhabe- und Qualifizierungs-Chancengesetz ist nicht der geeignete Weg, um mehr Langzeitarbeitslose in reguläre Arbeit zu bringen", sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). "Das Gesetz birgt die Gefahr, sich als teures, aber wenig zielführendes arbeitsmarktpolitisches Instrument zu erweisen. Es ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels durchaus richtig, die hervorragende Lage am Arbeitsmarkt dafür zu nutzen, endlich einen Fokus auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen zu richten und sie für reguläre Beschäftigungsverhältnisse fit zu machen. Dafür aber wäre der richtige Weg, sie individuell zu betreuen und dabei zu unterstützen, sich beruflich zu qualifizieren, um sie dann gezielt zu vermitteln."

Das Teilhabechancengesetz schaffe stattdessen einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigten, dass dieser kein Sprungbrett für den regulären Arbeitsmarkt ist, sondern die Menschen in einem Versorgungssystem halte. Beschäftigungsgesellschaften und Unternehmen, die von der öffentlichen Förderung über die geplanten Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent profitieren, könnten zudem handwerkliche Tätigkeiten zu Dumpingkonditionen anbieten. "Das entzieht Handwerksbetrieben Aufträge und Arbeit und muss deswegen verhindert werden. Wenn es um die Einsatzfelder und Tätigkeiten von geförderten Langzeitarbeitslosen geht, müssen die Arbeitgebervertreter in den Beiräten der Jobcenter gesetzlich verankerte Mitspracherechte bekommen."

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Besonders in konjunkturell schwierigeren Zeiten bestehe die Gefahr, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Handwerks durch Beschäftigungsgesellschaften und Unternehmen kommt, die von öffentlich geförderten Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent profitieren können. Umso wichtiger sei es, dass zukünftig die Jobcenter die auf Druck des Handwerks erreichten erweiterten Mitspracherechte der Sozialpartner in den Beiräten respektieren, wenn Einsatzfelder und Tätigkeiten von geförderten Langzeitarbeitslosen festgelegt werden.

Text: / handwerksblatt.de

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