Es sei sinnvoll, die ELA als Koordinierungsorgan zu konzipieren, sagt Holger Schwannecke.

Es sei sinnvoll, die ELA als Koordinierungsorgan zu konzipieren, sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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EU-Arbeitsagentur: Nur als Koordinierungsorgan

Betriebsführung

Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat für die Einrichtung einer EU-Arbeitsagentur gestimmt. Das Handwerk warnt vor Unklarheiten und Doppelstrukturen.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat für den Berichtsentwurf des Niederländers Jeroen Lenaers (EVP) zur Einrichtung einer EU-Arbeitsagentur (ELA) gestimmt.

"Die Annahme des Berichtsentwurfs zur Einrichtung der ELA stützt sich auf eine breite Mehrheit im Beschäftigungsausschuss. Die politische Botschaft ist klar: Die meisten Abgeordneten wollen die ELA. Dann muss jedoch zweifelsfrei geklärt sein, wie die Zuständigkeiten der ELA konkret aussehen sollen", sagt dazu Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

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Es sei sinnvoll, die ELA als Koordinierungsorgan zu konzipieren: Unter ihrem Dach könnten beispielsweise das europäische Koordinierungsbüro EURES, der Expertenausschuss für die Arbeitnehmerentsendung oder auch die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gebündelt werden. "Die Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur Mobilität von Arbeitskräften wie auch die Kontrolle von Mindestlöhnen und Sozialstandards ist jedoch Aufgabe der nationalen Behörden.

Sie wird noch dazu in den Mitgliedstaaten unterschiedlich organisiert. Insbesondere die Kontrollen der nationalen und europäischen Vorschriften sowie die Sanktionierung müssen daher weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen. Unklarheiten und Doppelstrukturen, die zu mehr Bürokratie führen würden, müssen unbedingt vermieden werden."

Text: / handwerksblatt.de