Ein Dienstwagen für eine 400-Euro-Kraft, die nur im Büro tätig ist? Dem Fremdvergleich hält das nicht stand. (Foto: © Todd Arena/123RF.com)

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Worauf achten beim Ehegattenarbeitsverhältnis?

Betriebsführung

Bei im Unternehmen angestellten Ehepartnern schaut das Finanzamt besonders genau hin. Hält der Vertrag dem Fremdvergleich stand? Bei einem IT-Berater aus Münster war das eher nicht der Fall.

Mit "normalen" Mitarbeitern würde man das anders regeln
Text: / handwerksblatt.de

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