"Mit der längst überfälligen Einigung auf einen Digitalpakt ist nun endlich der Startschuss für die dringende Digitalisierung der Schulen gegeben", sagt Hans Peter Wollseifer. (Foto: © goodluz/123RF.com)

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Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt

Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen im Bildungsbereich geeinigt. Diese Einigung war überfällig, sagt das Handwerk.

Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigten sich Bund und Länder auf eine Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen im Bildungsbereich. Danach könnte der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Auch unmittelbar damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden könnten nach der vorgeschlagenen Neufassung des Grundgesetzes finanziert werden. Die im Bundestagsbeschluss von Dezember 2018 enthaltene und umstrittene Formulierung, die Finanzhilfen "zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens" zu gewähren, wurde gestrichen.

"Mit der längst überfälligen Einigung auf einen Digitalpakt ist nun endlich der Startschuss für die dringende Digitalisierung der Schulen gegeben", kommentiert Hans Peter Wollseifer. "In allen Berufsfeldern – gerade auch des Handwerks – hat die Digitalisierung inzwischen Einzug gehalten und gehört zum beruflichen Alltag, was zwingend erfordert, Schülerinnen und Schüler die nötigen digitalen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln", so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

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Beschluss rasch umsetzen

Jetzt sei entscheidend, dass dieser Beschluss rasch umgesetzt wird, und die entsprechenden Gelder flächendeckend an den deutschen Schulen in die dortige digitale Ausstattung sowie in Fort- und Ausbildungen zur Digitalkompetenz der Lehrerinnen und Lehrer investiert werden. Die Berufsschulen wie die Bildungsstätten des Handwerks müssten bei der Verteilung der Mittel genauso berücksichtigt werden wie allgemeinbildende Schulen. "Digitale Bildung muss integraler Bestandteil der Lehrpläne unserer Kinder sein, denn nur so werden diese künftig in der Lage sein, im berufspraktischen wie akademischen Berufsumfeld zu bestehen."

Bei den bis zuletzt streitigen Kontrollrechten des Bundes über die Verwendung der Gelder erreichte der Vermittlungsausschuss ebenfalls eine Einigung. Nach seinem Vorschlag dürfte die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen, um die zweckentsprechende Mittelverwendung zu gewährleisten. Im Übrigen bleiben die in dem Bundestagsbeschluss enthaltenen Kontrollrechte unverändert.

Mittel des Bundes zusätzlich zu Ländermitteln

Ein weiterer Aspekt des Kompromissvorschlages betrifft die finanzielle Beteiligung der Länder an den künftigen Bundesprogrammen im Bildungsbereich, sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Hierzu bestimmt der vorgeschlagene Artikel 104b des Grundgesetzes, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext sah vor, dass sich die Länder immer in gleicher Höhe wie der Bund beteiligen müssen.

Text: / handwerksblatt.de

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