Die Verbände werden gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft die Unternehmen über das Hautkrebsrisiko weiter aufklären und deutlich machen, wie sie ihre Beschäftigten schon durch einfache Maßnahmen schützen können. (Foto: © khunaspix/123RF.com)

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Baubranche sagt dem Hautkrebs den Kampf an

Gemeinsam mit anderen Verbänden hat der ZDB ein Maßnahmenbündel vereinbart, um das durch intensive Sonneneinstrahlung ausgelöste Hautkrebsrisiko deutlich zu minimieren.

"Arbeiten mit freiem Oberkörper in der prallen Sonne mag zwar cool sein, ist aber ohne Sonnenschutz absolut unvernünftig und birgt das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Daher haben wir gemeinsam mit verschiedenen anderen Verbänden ein Maßnahmenbündel vereinbart, um das durch intensive Sonneneinstrahlung ausgelöste Hautkrebsrisiko deutlich zu minimieren." Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, angesichts der Zustimmung der beteiligten Verbände zu der unter Federführung des Deutschen Baugewerbes mit der Gewerkschaft IG BAU und der Berufsgenossenschaft abgeschlossenen Sozialpartnervereinbarung.

Bei dem vereinbarten Maßnahmenbündel stehen Aufklärung und Prävention an erster Stelle: Die Verbände werden gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft die Unternehmen über das Hautkrebsrisiko weiter aufklären und deutlich machen, wie sie ihre Beschäftigten schon durch einfache Maßnahmen schützen können. Auch die Arbeitnehmer selber sollen intensiver informiert und eingebunden werden. Geplant sind bspw. Apps, die anzeigen, wie hoch die Intensivität der UV-Strahlung am Arbeitsort ist und wie man sich am besten schützt.

Arbeitnehmern können einmal im Jahr zum Betriebsarzt

Kernstück der Sozialpartnervereinbarung ist eine sogenannte Angebotsvorsorge: Die Unternehmen werden Arbeitnehmern, die überwiegend im Freien arbeiten, einmal jährlich den Besuch bei einem Betriebsarzt, Arbeitsmediziner, Haus- oder Hautarzt anbieten, damit sie sich beraten und ein Hautscreening durchführen lassen können, wodurch Hautkrebs noch in einem frühen Stadium entdeckt werden kann. Die Kosten für diese Untersuchung, die während der Arbeitszeit stattfinden kann, tragen die Arbeitgeber.

"Der ursprünglich diskutierte Vorschlag einer Pflichtvorsorge ist damit erst einmal vom Tisch. Im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium ist der von uns gefundene Weg einer Sozialpartnervereinbarung erörtert und auf den Weg gebracht worden. Dieses hat die Branche positiv wahrgenommen. Daher sind wir mit der gefundenen Lösung hoch zufrieden. Insbesondere durch die Angebotsvorsorge wird gewährleistet, dass auch eine große Zahl von Untersuchungen durchgeführt werden können, ohne dass die Arbeiten auf den Baustellen oder in der Landwirtschaft zum Erliegen kommen. Die nun verabschiedete Vereinbarung ist ein hervorragendes Beispiel für gelebte Sozialpartnerschaft in unserer Branche und dafür, dass Gewerkschaft und Verbände in eigener Verantwortung passgenaue Lösungen finden können, ohne dass es hierfür staatlicher Gesetze bedarf," erklärte Pakleppa abschließend.

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Beteiligt sind folgende Verbände und Institutionen:

  • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
  • Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/Bundesverband Gerüstbau
  • Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  • Deutscher Abbruchverband
  • Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

 

Text: / handwerksblatt.de