Um zukunftsfähige Geschäftsfelder wie Smart Home erschließen zu können, müssen Beschäftigte qualifiziert werden. (Foto: © Lev Dolgachov/123RF.com)

Vorlesen:

Qualifizierungen fast zum Nulltarif

Beschäftigte müssen Schritt mit den technischen Entwicklungen halten. Die Arbeitsagenturen beteiligen sich bei Anpassungsfortbildungen größtenteils an den Kosten.

Auf die Arbeitswelt kommen große Umbrüche zu. Die Wirtschaftsstrukturen verändern sich. Alte Industrien verschwinden. Neue Geschäftsmodelle entstehen. Immer leistungsfähigere und universell einsetzbare Maschinen können menschliche Tätigkeiten übernehmen. Darauf müssen sich die Unternehmen und Beschäftigten einstellen. Das zum 1. Januar in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz soll sie dabei unterstützen. "Wir wollen Arbeitgeber aller Unternehmensgrößen dafür aufschließen, ihre Mitarbeiter zukunftsfähig zu qualifizieren, damit sie länger dort tätig sein können und um Arbeitslosigkeit vorzubeugen", umreißt Stephanie Schmidt von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Stoßrichtung der neuen Förderstrategie.

Komplette Übernahme der Kosten

Das Qualifizierungschancengesetz erweitert das bestehende Programm WeGebAU. Es richtet sich an geringqualifizierte Beschäftigte und ältere Arbeitnehmer. Für diese Zielgruppe ändert sich mit der neuen Rechtslage nichts. Wer beispielsweise keinen Berufsabschluss hat und ihn nachträglich über eine zweijährige Umschulung im Betrieb erwerben möchte, kann nahezu komplett gefördert werden.

 

Weiterbildungsförderung für geringqualifizierte Beschäftigte

Übernahme der Lehrgangskosten 100%
Beteiligung der Arbeitgeber entfällt
Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten          ja, wenn sie durch Weiterbildung zusätzlich entstehen    
Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100%
Quelle: Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit

 

Kleinstbetriebe profitieren besonders

Ein wichtiger Baustein des Qualifizierungschancengesetzes ist es, beschäftigte Fachkräfte fit für künftige Aufgaben zu machen. Je nach Betriebsgröße übernimmt die BA bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten für eine Anpassungsfortbildung. "Sie ist erforderlich, um die Kenntnisse eines länger zurückliegenden Berufsabschlusses auf den neuesten Stand zu bringen oder Kenntnisse mit Blick auf den aktuellen Arbeitsplatz zu erweitern und an die Herausforderungen des technischen Wandels anzupassen", verdeutlicht BA-Beraterin Stephanie Schmidt. Müssen Mitarbeiter dafür freigestellt werden, kann ein Arbeitsentgeltzuschuss beantragt werden. Auch hier gilt: Je kleiner der Betrieb, desto üppiger fällt die finanzielle Beteiligung der Arbeitsverwaltung aus.

 

Weiterbildungsförderung für sonstige Beschäftigte1,2

       1-9 Beschäftigte          10-249 Beschäftigte          250-2.499 Beschäftigte    
Übernahme der Lehrgangskosten                             
bis zu 100% bis zu 50% bis zu 25%
Beteiligung der Arbeitgeber entfällt 50% 75%
Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 75% bis zu 50% bis zu 25%
Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten                                    ja, wenn sie durch die Weiterbildung entstehen                              

1 bei Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten werden die Lehrgangskosten für Mitarbeiter ab 45 Jahren oder für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent übernommen

2 gesonderte Regelungen für Betriebe ab 2.500 Beschäftigte


Die finanzielle Unterstützung ist bei den Anpassungsfortbildungen für beschäftigte Fachkräfte an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.

  • Der Lehrgang und dessen Anbieter müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.
  • Es wird ein Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden verlangt.
  • Ort der Qualifizierung darf nicht der eigene Betrieb sein.

 

Aufstiegsfortbildungen wie der Meister, Techniker oder Betriebswirt werden nicht über das Qualifizierungschancengesetz gefördert."Dafür gibt es das Aufstiegs-BAföG", verweist Stephanie Schmidt auf eine andere Finanzierungsquelle.

 

Auf Vier-Jahres-Fristen achten

Bei den Anpassungsfortbildungen ist auch auf zwei Vier-Jahres-Fristen zu achten. Das gilt zum einen für den Zeitpunkt des Berufsabschlusses. "Liegt dieser weniger als vier Jahre zurück, ist das Wissen in der Regel so aktuell, dass noch keine Fortbildung benötigt wird", erklärt die BA-Beraterin. Die zweite Einschränkung betrifft die Förderperiode. Wer nach dem 1. Januar 2019 eine Anpassungsfortbildung über die BA bezahlt bekommt, kann frühestens nach vier Jahren erneut berücksichtigt werden. "Bei der Auswahl der Fortbildungen sollten sich die Arbeitgeber also sehr gut überlegen, welcher Beschäftigte sie besuchen darf."

 

Arbeitgeber-Service der BA berät

Die Bundesagentur für Arbeit will den Betrieben bei dieser Bestandsaufnahme helfen. Erste Anlaufstelle ist der Arbeitgeberservice. Ein Experte der BA kann zur individuellen Beratung vor Ort angefordert werden. Analysiert wird etwa die Beschäftigtenstruktur. Gehen erfahrene Mitarbeiter bald in Rente, muss der Wissenstransfer sichergestellt werden. Auch die derzeitigen und potenziell neuen Geschäftsfelder kommen unter die Lupe. "Wir wollen gemeinsam mit den Arbeitgebern eruieren, welche Qualifizierungen ihre Beschäftigten benötigen, und prüfen dann, inwieweit die Kosten dafür von uns übernommen werden können."

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet ein umfangreiches Spektrum an professionellen Dienstleistungen auf kurzen Wegen. Dazu gehört auch der Arbeitgeber-Service. Er ist unter anderem persönlich in den 156 regionalen Agenturen für Arbeit, über das Kontaktformular im Internet oder telefonisch unter 0800/ 4555520 (gebührenfrei) zu erreichen. Die BA sichert eine schnelle und zuverlässige Reaktion innerhalb von 48 Stunden zu. Ab der ersten Kontaktaufnahme steht den Betrieben ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Vom technologischen Strukturwandel oder einem Fachkräfteengpass dürfte letztlich jeder Beruf betroffen sein. "Je nach Region oder Branche wird die Intensität des Wandels aber variieren. Die jeweiligen Förderbedarfe müssen wir somit individuell vor Ort analysieren", sagt Stephanie Schmidt. Das setzt auch ein entsprechendes Angebot voraus. Geschäftsfeldern wie Smart Home oder E-Mobilität gehört wohl die Zukunft. Unter Umständen mangelt es in der Fläche aber noch an zertifizierten Fortbildungen. "Auch wir können nicht vorhersagen, welche Bildungsziele das Allheilmittel für die jeweiligen Berufe sein werden." Die Arbeitsagenturen vor Ort seien aber offen für alle Vorschläge.

Text: / handwerksblatt.de