In Brandenburg müssen Unternehmer, die für die öffentliche Hand arbeiten, ihren Mitarbeitern ab Mai mindestens 10.50 Euro brutto die Stunde zahlen.

In Brandenburg müssen Unternehmer, die für die öffentliche Hand arbeiten, ihren Mitarbeitern ab Mai mindestens 10.50 Euro brutto die Stunde zahlen. (Foto: © Dmitry Kalinovsky/123RF.com)

Vorlesen:

Vergabe-Mindestlohn: Brandenburg an der Spitze

Der Vergabe-Mindestlohn steigt in Brandenburg zum 1. Mai auf 10.50 Euro. Zum 1. Januar 2020 steigt er auf 10,68 Euro. Brandenburg liegt dann an der Spitze der Länder.

In einigen Bundesländern gilt für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen der Vergabe-Mindestlohn, den die Länder selbst festlegen und der teilweise über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Auch weil der zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto die Stunde gestiegen ist und ab 2020 bei 9,35 Euro die Stunde liegt, wird mancherorts über eine Erhöhung des spezifischen Vergabe-Mindestlohns kontrovers diskutiert. In Berlin ist man sich noch nicht einig, in Brandenburg ist das jetzt beschlossene Sache.  

Der brandenburgische Mindestlohn, der bei öffentlichen Aufträgen gezahlt werden muss, steigt zum 1. Mai von derzeit 9 Euro auf 10.50 Euro. Zum 1. Januar 2020 steigt er auf 10,68 Euro. Der Landtag folgte damit einer Empfehlung der Mindestlohnkommission, in der Vertreter des Arbeitnehmerlagers, der Gewerkschaften und von Wirtschaftsinstituten sitzen, berichtet die Handwerkskammer Cottbus.

"Mit 10,50 pro Stunde katapultiert sich das Land Brandenburg an die Spitze bei Vergabemindestlöhnen in Deutschland", berichtet die Kammer. Für die Unternehmen steige damit erneut der bürokratische Aufwand, kritisiert das Handwerk. Öffentliche Aufträge würden so zunehmend uninteressanter. 

Das könnte Sie auch interessieren:

Enormer bürokratischer Aufwand

Vergabemindestlohn: Der Bieter, der den Zuschlag für den öffentlichen Auftrag erhält, ist verpflichtet, einen bestimmten Mindestlohn an die Arbeitnehmer zu zahlen, die bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden. Der Vergabemindestlohn beinhaltet keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer zur Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen. Quelle: WikipediaHandwerker müssen bei Ausschreibungen beachten, ob der brandenburgische Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn oder je nach Branche der Tariflohn gilt. "Gerade kleine und mittlere Betriebe schreckt dieser enorme bürokratische Aufwand ab", so die HWK Cottbus.

Schon heute würden sich Kommunen und Landkreise beschweren, dass sie kaum noch Unternehmen für ihre Aufträge finden. "Das wird sich weiter verschärfen. Wenn sich aber immer weniger Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben, leidet der Wettbewerb. Für den Staat wird es teurer als nötig."

Vergabe-Mindestlöhne

Vergabemindestlöhne, die vom gesetzlichen Mindestlohn abweichen, gibt es derzeit in den folgenden Ländern oder sie sind in Planung (alle Angaben Stand 12.04.2019 und ohne Gewähr). Geregelt wird das dann über die landesspezifischen Tariftreue- und Vergabegesetze. Häufig orientiert man sich dann am gesetzlichen Mindestlohn. Anders ist das zum Beispiel in 

  • Berlin: Aktuell noch 9,00 Euro, aber eine Erhöhung auf 11,30 Euro ist im Gespräch. 
  • Brandenburg: Ab 1. Mai 2019 10,50 Euro. Ab 1.Januar 2020 10,68 Euro.
  • Bremen: Eine Erhöhung auf voraussichtlich 10,93 Euro ist in Vorbereitung.
  • Mecklenburg-Vorpommern: 9,80 Euro
  • Thüringen: 10,04 Euro. 

 

Kritik aus der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg

Die Erhöhung der Vergabe-Mindestlöhne stößt regelmäßig auf Kritik aus der Wirtschaft. So betont Christian Amsinck, Chef der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg: "Statt diesen komplizierten Sonderweg einzuschlagen, hätte die Koalition einfach die bundesweite Lohnuntergrenze übernehmen sollen – so steht es ja im Koalitionsvertrag. Das hätte auch die Landeskasse geschont. Einmal mehr greift der Staat in Vereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften ein. Mit diesem Mindestlohn werden in zahlreichen Branchen die tariflichen Einstiegsgehälter für einfache Tätigkeiten von An- und Ungelernten verdrängt."

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: