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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
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Vorlesen:
April 2019
Ab 21. April muss die neue Verordnung der Europäischen Union zur Persönlichen Schutzausrüstung angewendet werden. Das ändert sich für Betriebe.
Sie ist bereits 2016 beschlossen worden, jetzt endet die Übergangsfrist: Ab dem 21. April gilt die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union. Das hat zunächst vor allem Konsequenzen für Hersteller, Importeure und Händler von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sowie die Prüf- und Zertifizierungsstellen. Aber auch Betriebe müssen einiges beachten.
Zunächst die gute Nachricht, denn die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) meldet: "Die neuen Anforderungen ändern nicht das Sicherheitsniveau von PSA: Persönliche Schutzausrüstung, die nach PSA-Richtlinie in Verkehr gebracht wurden, gelten weiterhin als sicher und müssen nicht ausgetauscht werden."
Dennoch zählt die DGUV einige Punkte auf, die sich jetzt im Arbeitsschutz ändern:
Wer sich die neue Verordnung genauer anschauen will, kann das hier tun.
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