Wird bald eine Ablösesumme für ehemalige Azubis fällig? (Foto: © goodluz/123RF.com)

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Ablöse für Azubis soll Fachkräftemangel lindern

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer schlägt eine Ablösesumme für Azubis vor, die in den ersten Jahren nach Ausbildungsende den Betrieb wechseln.

Kurz nach Saisonende ging Borussia Dortmund auf Einkaufstour. Innerhalb kurzer Zeit hat der Fußballclub drei Spieler von anderen Vereinen verpflichtet, damit sie in der kommenden Spielzeit für den Revierverein auflaufen. Die fällige Ablösesumme: Rund 75 Millionen Euro soll der BVB an die Konkurrenz überwiesen haben, um die Spieler ins Ruhrgebiet zu holen. Was im Fußball Gang und Gäbe ist, wäre in der Wirtschaft neu. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat nun eine Ablösesumme für Auszubildende ins Gespräch gebracht. Demnach soll für Azubis, die kurz nach der Lehre von der Konkurrenz abgeworben werden, eine Entschädigung fällig werden.

In Lehrlinge wird viel Geld investiert

Sobald ein Auszubildender in den ersten Jahren nach Ausbildungsabschluss den Betrieb wechselt, könnte eine Ausbildungsentschädigung fällig werden, so der Vorschlag des Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Denn: Die Betriebe würden während der dreijährigen Ausbildung viel Geld in ihre Lehrlinge investieren. Die Kosten seien zwar je nach Branche unterschiedlich, aber am Ende der Lehre stehe immer ein Minus für den ausbildenden Betrieb.

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Pro Lehrling mehr als 16.000 Euro Kosten

Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung zufolge kostet ein Lehrling für ein Unternehmen durchschnittlich rund 18.000 Euro pro Jahr. Demgegenüber stehen etwa 12.500 Euro, die der Azubi jährlich erwirtschaftet. Das ergibt jährliche Ausgaben von knapp 5.400 Euro für den Betrieb pro Auszubildenden pro Jahr – über eine dreijähre Lehrzeit kommen also mehr als 16.000 Euro Kosten zusammen. Zwei Drittel der Fachkräfte, die im Handwerk qualifiziert wurden, arbeiten laut Wollseifer im Laufe ihrer beruflichen Karriere in anderen Wirtschaftsbereichen. Sollte eine Ablösesumme für einen Arbeitsplatzwechsel fällig werden, könnte dieser Anteil sinken.

Text: / handwerksblatt.de

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