Alle bestehenden und neuen Anlagen müssen jetzt in einem Onlineregister angemeldet werden. (Foto: © ilfede/123RF.com)

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PV- und KWK-Anlagen neu registrieren

Betreiber von Photovoltaikanlagen oder KWK Anlagen müssen sich und ihre Anlagen neuerdings im Marktstammdatenregister eintragen. Wen das betrifft und wo man sich registriert.

Alle Anlagen zur Stromerzeugung können seit Ende Januar 2019 nur noch über das neue Webportal, das Marktstammdatenregister, registriert werden. Auch Betreiber von Solaranlagen, Batteriespeicher oder KWK-Anlagen müssen sich selbst sowie die Daten dieser Anlagen in dem Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen. Das betrifft nicht nur neue Anlagen, sondern auch bestehende. 

Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:

1. Benutzerkonto einrichten: Man muss sich als Benutzer registrieren.
2. Registrierung als Anlagenbetreiber: Nach der Anmeldung muss man die Daten des
Anlagenbetreibers eintragen.
3. Registrierung der Anlage: Dann gibt man die die Daten zur Anlage ein.

Abschließend lädt man sich eine Registrierungsbestätigung für die registrierte Anlage herunter. 

Wichtig: Das gilt auch dann, wenn die Anlage bereits in einem anderen Register registriert ist (etwa bei seinem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur). Da auch Anlagen registriert werden müssen, die keine Förderung erhalten, sind auch deren Betreiber verpflichtet, sich zu registrieren. 

Die Registrierung ist also für sämtliche Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob sie eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Inbetriebnahmedatum, berichtet die Handwerkskammer Südwestfalen. 

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Wer beispielsweise mit einer Solaranlage privat Strom erzeugt, die mit dem Netz verbunden ist, muss sich registrieren. 

Auch Gaserzeugungsanlagen, Windenergieanlagen oder Wasserkraftanlagen müssen registriert werden.

Fristen

Bei der Bundesnetzagentur gibt es Registrierungshilfen für die verschiedenen AnlagetypenJede Anlage muss einzeln registriert werden. Für neue Anlagen hat man einen Monat Zeit zur Registrierung.

Für Anlagen, die es zum Start des Meldeportals schon gab und die keinen Batteriespeicher haben, werden zwei Jahre Zeit eingeräumt, also bis 31. Januar 2021. Bestehende Batteriespeicher müssen bis zum 31. Dezember 2019 gemeldet werden.

Was ist, wenn ich meine Anlage nicht registriere?

Wer seine Anlage nicht registriert, dem droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung, berichtet der Bundesverband der Verbraucherzentralen

Tipp der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale rät, den Eintrag bei bestehenden Anlagen erst in der zweiten Jahreshälfte 2019 zu erledigen. "Zum Start wird das Online-Portal voraussichtlich stark ausgelastet sein. Das kann zu Problemen und Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Warten Sie deshalb ruhig ein wenig ab, bis der erste Ansturm vorbei ist."

Text: / handwerksblatt.de

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