Brillenverordnung

Deutschlands Optiker haben einen großen Erfolg erzielt. (Foto: © lightpoet/123RF.com)

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Folgerezept für Brillen vom Augenoptiker

Augenoptiker dürfen selbstständig die Folgeversorgung vornehmen, also eine Brille oder Kontaktlinsen verordnen. Die Versicherten müssen nicht mehr extra zum Augenarzt. Bis dahin war es ein harter Weg.

Deutschlands Augenoptiker haben ihr Ziel erreicht. Sie dürfen selbstständig, also ohne Augenarzt, Folgeversorgungen vornehmen. Die Versicherten müssen also nicht mehr extra zum Augenarzt, wenn sie ein Rezept für Brillengläser oder Kontaktlinsen benötigen. So sah es bislang die Hilfsmittelrichtlinie vor, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin 2017 beschlossen hatte. Seitdem hat der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) für eine Änderung gekämpft.

Augenoptiker sahen sich durch die Hilfsmittelrichtlinie systematisch benachteiligt. Jetzt ist man aber ihren Argumenten und denen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gefolgt.  

Die Betonung liegt jedoch auf Folgeversorgung, betont der Verband: "Wer erstmalig eine Sehhilfe zu Lasten der GKV bekommt, braucht hierfür nach wie vor eine ärztliche Verordnung. Dies gilt auch für Ausnahmen, bei denen nach wie vor eine ärztliche Verordnung notwendig ist, so zum Beispiel bei den sogenannten "therapeutischen Sehhilfen" laut Hilfsmittel-Richtlinie. Unter den therapeutischen Sehhilfen sind etwa Sehhilfen zur Behandlung von Augenverletzungen, Lichtschutzgläser bei bestimmten Voraussetzungen, UV-Kantenfilter, Prismengläser, Okklusionsschalen, Okklusionslinsen, Okklusionspflaster, Kontaktlinsen bei Keratokonus…"

Massive Proteste über zwei Jahre

Foto: © ZVA

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"Es war ein langer Weg, bis der G-BA zur Einsicht kam. Dem ersten Entwurf der Hilfsmittelrichtlinie vor zwei Jahren folgte zunächst der massive Protest des gesamten augenoptischen Berufsstandes", berichtet Verbandspräsident Thomas Truckenbrod.

Viele Augenoptiker haben Bundestagsabgeordneten kontaktiert, der ZVA holte Gutachten von Sozialrechtlern ein, nahm über verschiedenste Kanäle politischen Einfluss und flankierte all das mit einer PR-Kampagne, so Thomas Truckenbrod.

Die ganzen Anstrengungen haben sich gelohnt

Anfang 2018 beanstandete das Bundesgesundheitsministerium die Hilfsmittelrichtlinie und forderte den G-BA zur Nachbesserung auf, berichtet der ZVA. Im Mittelpunkt der Kritik stand dabei das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis: Wäre es nach dem Willen des G-BA gegangen, hätten gesetzlich Versicherte eine Brille oder Kontaktlinsen künftig in nahezu jedem Fall nur auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung erhalten.

Nur Brillenträger, die mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien in Kombination mit einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) aufweisen, erhalten als gesetzlich Krankenversicherte einen Zuschuss für ihre Brillengläser (nicht das Gestell). Bei Kontaktlinsen gibt es in der Regel erst ab -/+ 8 Dioptrin einen Kassenzuschuss."Der ZVA wies die Politik jedoch wiederholt darauf hin, dass sich dies nicht mit dem im Sozialgesetzbuch V angelegten Prinzip vertrage, nach dem die Verordnung von Sehhilfen nur im medizinisch begründeten Ausnahmefall einer ärztlichen Mitwirkung bedarf", berichtet Truckenbrod.

In seiner Sitzung am 20. Juni folgte der G-BA dieser Argumentation. Er beschloss eine Hilfsmittelrichtlinie, wonach Augenoptiker bei Kunden, die nach dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz eine Sehhilfe zu Lasten der Krankenkassen erhalten, selbständig Folgeversorgungen vornehmen dürfen.

"Wir haben dem Berufsstand Gehör verschafft und können daher als Verband heute außerordentlich stolz auf die Arbeit der letzten 24 Monate sein", so Verbandspräsident Truckenbrod.

Quelle: ZVA; Stand 2019

Text: / handwerksblatt.de

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